Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Emanuel Schädler 
fällt der Befund jedoch ernüchternder aus. Die Vorentwürfe von 1913 
und 1914% weisen keine weiteren Ubereinstimmungen auf und fallen 
somit ausser Betracht. Durchaus bestehen hingegen ein paar inhaltliche 
Gleichläufe, die sich vom Ve-1919 über das Landesverwaltungspflegege- 
setz hin zum Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz verfolgen las- 
sen.” In ihrem Wortlaut und in ihrer legistischen Umsetzung unter- 
scheiden sich diese inhaltlichen Parallelen indessen so sehr, dass sie 
anstatt auf eine Rezeption ebenso gut auf die Sachlogik der Regelung 
zurückgeführt werden können. Zwangsläufig sind hinsichtlich der 
Rechtsmittelbelehrung nämlich die Rechtsfolgen der nachstehenden, 
denkbaren Konstellationen festzulegen: keine Angabe der Rechtsmittel- 
frist; Angabe zu langer (falscher) Rechtsmittelfrist; Angabe zu kurzer 
(falscher) Rechtsmittelfrist; keine Angabe der Rechtsmittelbehörde; 
Angabe der falschen Rechtsmittelbehörde; Weiterleitung des bei der fal- 
schen Behörde eingebrachten Rechtsmittels und so weiter. 
Im Ergebnis: Abgesehen von der frappanten Übereinstimmung 
von Art. 85 Abs. 1 LVG mit Bestimmungen der Vorentwürfe 1913 und 
1919 sowie der entsprechenden Vorschrift im späteren Allgemeinen Ver- 
waltungsverfahrensgesetz finden sich keine Übereinstimmungen, die 
eine Rezeptionsvorlage erkennen liessen. Die weiter erkennbaren inhalt- 
lichen Parallelen sind in den Normen derart verschieden umgesetzt, dass 
eine Rezeptionsvorlage nicht auszumachen ist. 
Negatives Ergebnis 
Das Gesamtergebnis der vorangehenden überprüfenden Rekonstruktion 
— wohlgemerkt ohne Vorliegen des Vorentwurfs Schuster von Bonnot 
1918 und nur eingeschränkt gültig in Bezug auf die ausgewählten Ver- 
gleichspunkte — fillt alles andere als eindeutig aus. Je nach betrachtetem 
Vergleichspunkt bestehen in den betreffenden Vorschriften über alle zu- 
  
35 § 34 Ve-1913. 
36 §§ 383-385 Ve-1914. 
37 (1)§ 16 Abs. 3 Ve-1919 — Art. 85 Abs. 3 Satz 2 erster Teil IVG — § 61 Abs. 2 zweiter 
Teil AVG. (2) § 16 Abs. 4 Ve-1919 — Art. 85 Abs. 3 Satz 1 IVG - § 61 Abs. 3 AVG. 
(3) § 16 Abs. 6 Ve-1919 — Art. 85 Abs. 4 LVG — § 61 Abs. 4 AVG. (4) § 16 Abs. 7 Ve- 
1919 — Art. 85 Abs. 5 LVG. 
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