Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Zur Herkunft des Landesverwaltungspflegegesetzes 
eingangs genannten österreichischen Gesetzen des Verwaltungsverfah- 
rensrechts (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Verwaltungs- 
strafgesetz, Verwaltungsvollstreckungsgesetz).”! 
Demnach kommen als allfällige Rezeptionsvorlagen für das Lan- 
desverwaltungspflegegesetz insgesamt die folgenden vier Vorentwürfe in 
Betracht: (i) der Vorentwurf Schwartzenau 1913 [Ve-1913]; (ii) der Vor- 
entwurf Bernatzik 1914 [Ve-1914]; (iii) der — in den Archiven leider nicht 
auffindbare?? — Vorentwurf Schuster von Bonnot 1918; (iv) der Vorent- 
wurf Davy 1919 [Ve-1919]. Für eine Überprüfung der bisherigen 
Rekonstruktion, welcher zufolge das Landesverwaltungspflegegesetz 
aus der Übernahme eines solchen österreichischen Vorentwurfs aus der 
Zeit vor dem Ersten Weltkrieg entstanden ist, gilt es diese vier (bezie- 
hungsweise die drei davon aufgefundenen) Vorentwürfe mit der Stamm- 
fassung des Landesverwaltungspflegegesetzes von 1922 [LVG]” abzu- 
gleichen und auf Parallelitäten hin zu untersuchen. Dabei ist ein Seiten- 
blick jeweils auch auf die Stammfassung des späteren österreichischen 
Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes von 1925 [AVG]? zu rich- 
ten, um auch allfällige Rezeptionsverläufe zwischen den genannten Vor- 
entwürfen hin zum österreichischen Allgemeinen Verwaltungsverfah- 
rensgesetz abzubilden. 
Ein derartiger Vergleich, will er überschaubar bleiben, muss sich 
zwangsläufig auf bestimmte exemplarische Vergleichspunkte beschrän- 
ken. Es bietet sich an, als solche Vergleichspunkte typische «Prozessin- 
  
21 Zum vorangehenden Absatz — je mit weiteren Hinweisen — Mell, Verwaltungsre- 
form, S. 198-201; Hasiba, Meisterwerk, S. 163-169, S. 173-175 und S. 179-181; Ha- 
siba, Kommission, S. 237-239 und S. 254 sowie passim zur Kommission zur Forde- 
rung der Verwaltungsreform; Kolonovits/ Muzak/Stoger, Rz. 25-27; Jettel-Etten- 
ach, S. 31-32 sowie passim zu den Entwürfen des Allgemeinen Verwaltungsverfah- 
rensgesetzes, des Verwaltungsstrafgesetzes und des Verwaltungsvollstreckungsge- 
setzes. Für eine akribische Auswertung der einschligigen Archivalien im Osterrei- 
chischen Staatsarchiv siehe Groger, Staatsreformen, S. 13-92 (zur Kommission zur 
Forderung der Verwaltungsreform) und S. 105-112 (zum Stindigen Komitee fiir 
Verwaltungstechnik und Verfahren). 
22 Siehe oben Anm. 16. 
23 Siehe oben Anm. 1. 
24 Bundesgesetz vom 21. Juli 1925 über das allgemeine Verwaltungsverfahren (Allge- 
meines Verwaltungsverfahrensgesetz — A. V. G.), BGBl. 1925 Nr. 274, in der Stamm- 
fassung des Inkrafttretens am 1. Januar 1926. 
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