Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Zur Herkunft des Landesverwaltungspflegegesetzes 
gesetz vom 21. April 1922 datiert und am 12. Juli 1922 in Kraft trat, 
kommen die österreichischen Entwürfe ab 1922 als Rezeptionsvorlagen 
zeitlich nicht mehr infrage. Alle Vorentwürfe hingegen, die bis und mit 
April 1922 erarbeitet worden waren, sind grundsätzlich als mögliche 
Rezeptionsvorlagen in Betracht zu ziehen.!! 
In Österreich-Ungarn beziehungsweise Österreich verliefen die 
Entwicklungen — soweit sie für die Entstehung des Landesverwaltungs- 
pflegegesetzes bedeutsam sind —, folgendermassen: Nachdem sich seit 
der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, auch im Zusammenhang mit 
der Errichtung des Verwaltungsgerichtshofes 1876, diverse, teilweise 
weit gediehene Bemühungen um Verwaltungsreformen nicht hatten 
durchsetzen können,!? wurde 1911 in einem weiteren Anlauf die «Kom- 
mission zur Förderung der Verwaltungsreform» eingesetzt.!* Sie schuf 
zwei Vorentwürfe für ein neues, einheitliches Verwaltungsverfahren: (i) 
einen 1913 verfassten Vorentwurf des Kommissionsvorsitzenden Erwin 
von Schwartzenau!* und (ii) einen 1914 erarbeiteten Vorentwurf von 
Edmund Bernatzik®. Formell lief der Auftrag der Kommission Ende des 
Jahres 1914 ab und der Ausbruch des Ersten Weltkrieges verhinderte, 
dass sie mit der Weiterführung ihrer Arbeiten betraut wurde. Das Kom- 
missionsbüro aber bestand fort und die verschiedenen Bemühungen um 
verwaltungsrechtliche Reformen kamen zumindest informell keines- 
wegs zum Erliegen. Sie lebten formell wieder auf, als 1917 das «Ständige 
Komitee für Verwaltungstechnik und Verfahren» geschaffen wurde, wel- 
  
11 Dies, obwohl die bisherige Rekonstruktion genau genommen nur jene Vorentwürfe 
aus der Zeit zwischen 1911 und 1914 als mögliche Rezeptionsvorlagen benennt. 
12 Siehe Mell, Verwaltungsreform, S. 193-197. 
13 Mell, Verwaltungsreform, S. 197 mit weiteren Hinweisen. 
14 «Entwurf einer Verordnung der Minister des Innern, für Kultus und Unterricht, des 
Handels, für öffentliche Arbeiten, der Eisenbahnen, des Ackerbaus und für Lan- 
desverteidigung VOM .........ccc..... , mit der eine Geschiftsordnung der k. k. Be- 
zirkshauptmannschaften erlassen und Grundsätze des Verfahrens vor den politi- 
schen Behörden festgestellt werden» (AT-OeStA, AVA, Inneres MR-Präs, VRK A 16, 
1914). Siehe dazu Hasiba, Kommission, S. 254-257 mit weiteren Hinweisen unter 
anderem (S. 254 Anm. 85) als zeitgenössische Quelle auf die Wiener Zeitung vom 
16. Januar 1914, S. 5-6, und die Wiener Zeitung vom 23. Januar 1914, S. 12-14, je- 
weils ausführlich zum Inhalt des Vorentwurfes. 
15 «Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer Verwaltungsjurisdiktion» (AT- 
OeStA, AVA, Inneres MR-Präs, VRK A 15, Jahresberichte Bd. 44, 1914). 
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