Wilfried Marxer
Die Freie Liste blieb als Akteur der direkten Demokratie jedoch auch
mit diesen Vorhaben erfolglos. Die Sperrklausel-Initiative erreichte am
6./8. November 1992 eine Zustimmung von 32,3 Prozent, das Diskrimi-
nierungsverbot, über welches im gleichen Urnengang entschieden wurde,
erreichte 24,6 Prozent.°® Beide Vorlagen waren somit klar gescheitert.
1992: Wahlalter
1992 beschloss der Landtag die Herabsetzung des Wahlalters von 20 auf
18 Jahre. Dies lag ganz im internationalen Trend, dem sich auch Liech-
tenstein tendenziell anschloss, wenngleich Volksabstimmungen ein Stol-
perstein sein konnten. 1919 war die Herabsetzung des Wahlalters von
24 auf 21 Jahre an der Urne gescheitert. Mit der Verfassung von 1921
wurde das Wahlalter von 21 Jahren dennoch eingefiihrt — ohne Volksab-
stimmung. 1969 wurde per Landtagsbeschluss das Wahlalter auf 20 Jahre
gesenkt, ebenfalls ohne Volksabstimmung.
1992 sollte das Wahlalter gemäss Landtagsbeschluss nochmals
gesenkt werden, nämlich von 20 auf 18 Jahre. Gleichzeitig beauftragte
der Landtag die Regierung mit der Durchführung einer Volksabstim-
mung. 43,7 Prozent stimmten in der Volksabstimmung vom 26./28. Juni
1992 mit Ja, 56,3 Prozent lehnten ab.°® Dies war zudem die Volksab-
stimmung mit der bisher tiefsten Stimmbeteiligung, da nur 36,5 Prozent
der Stimmberechtigten den Gang an die Urne auf sich nahmen. Die all-
gemeine Briefwahl, die die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen
massgeblich erleichtert, wurde erst 2004 eingeführt. Inzwischen hat sich
die Briefwahl weitgehend durchgesetzt, etwa 95 Prozent der Abstim-
menden geben rund zehn Jahre nach deren Einführung ihre Stimme bei
Wahlen und Abstimmungen brieflich ab.”
68 Biedermann, 150 Jahre Landtag, S. 150; Amt fiir Statistik, T_10.2.06.
69 Biedermann, 150 Jahre Landtag, S. 149; Amt für Statistik, T_10.2.06.
70 Siehe Wahlresultate in den amtlichen Kundmachungen. Ohne Gewähr auch die Re-
sultate auf den Websites www.landtagswahlen.li und www.abstimmung.li. Bei der
Volksabstimmung vom 18. September 2016 über das Familienzulagengesetz wurden
beispielsweise 11 760 Stimmkarten brieflich abgegeben (95,6 Prozent), 536 an der
Urne (4,4 Prozent). Bei den Landtagswahlen vom 5. Februar 2017 betrug der Anteil
der brieflich abgegebenen Stimmen 95,9 Prozent.
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