Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Volksabstimmungen über die Verfassung 
Die Mandatsverteilung von 1978 motivierte die Bürgerpartei, erneut eine 
Volksinitiative zur Einführung einer Mehrheitsklausel zu starten. Die 
parteipolitische Ausgangslage war die gleiche wie 1975, und wiederum 
scheiterte die Initiative in der Abstimmung am 8./10. Mai 1981 knapp, 
diesmal mit 47,1 Prozent Ja-Stimmen.°° Damit war dieses Thema erle- 
digt. Ein neuer Anlauf ist bis in die Gegenwart nicht mehr erfolgt. Mit 
dem Auftreten neuer Parteien seit den Wahlen 1986 ist die absolute 
Mehrheit an landesweiten Stimmen bei Landtagswahlen ohnehin nicht 
mehr vorgekommen. 
Ironie des Schicksals ist allerdings, dass bei den Wahlen am 7. Feb- 
ruar 1993 nunmehr die Vaterländische Union landesweit mehr Stimmen 
erzielte als die Fortschrittliche Bürgerpartei, aber weniger Mandate 
erringen konnte. Es ging jedoch nicht mehr um die absolute Mehrheit, 
da die Freie Liste (FL) 10,4 Prozent der Stimmen und zwei Mandate 
erzielte. Mit 45,4 Prozent eroberte die Union 11 Mandate im nunmehr 
25-köpfigen Landtag, während die Bürgerpartei mit 44,2 Prozent Stim- 
menanteil 12 Mandate erreichte.” Der Mandatsvorsprung bewirkte, dass 
die Bürgerpartei den Regierungschef und die Mehrheit in der Regierung 
stellen konnte.” Eine solche Arithmetik ist wegen der separaten Wahl in 
zwei Wahlkreisen jederzeit möglich. Die Unabhängigkeit der beiden 
Wahlkreise Oberland und Unterland ist bisher gegenüber einer Mehr- 
heitsklausel allerdings erfolgreich verteidigt worden. 
Die Wahlkreisfrage hat auch in den Auseinandersetzungen um die 
Zahl an Abgeordneten beziehungsweise die Anzahl der Mandate in den 
beiden Wahlkreisen immer eine Rolle gespielt. Mit 6 von 15 Abgeordne- 
ten — beziehungsweise 10 von 25 Abgeordneten seit 1989 — ist das Ver- 
hältnis von Oberländer und Unterländer Abgeordneten immer gleich 
  
50 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 251; Amt für Statistik, T_10.2_05. 
51 Amt fiir Statistik, T_10.1_06; Amtliche Kundmachung, in: Liechtensteiner Vater- 
land / Liechtensteiner Volksblatt vom 13. Februar 1993. 
52 Das Gliick der FBP war allerdings nur von kurzer Dauer. Nachdem sie von 1978 bis 
1993 Juniorpartner in der Regierung gewesen war, siegte sie im Frühjahr 1993 und 
stellte mit Markus Büchel den Regierungschef. Im Herbst 1993 jedoch entzog der 
Landtag Büchel das Vertrauen, der Fürst löste den Landtag auf, die Vaterländische 
Union ging mit mehr Mandaten als die Fortschrittliche Bürgerpartei aus der Wahl 
hervor und stellte künftig den Regierungschef (Mario Frick) und die Mehrheit in der 
Regierung. Ausführlich bei Eugster, Regierungskrise. Wahlresultat siehe Amt für 
Statistik, T_10.1_06. 
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