Volltext: Geschichte erforschen - Geschichte vermitteln

Volksabstimmungen über die Verfassung 
Verbleib von Hofrat Josef Peer als Regierungschef.'® Knapp 62 Prozent 
stimmten am 28. März 1921 dafür,!® aber Peer trat dennoch zurück, weil 
er den Rückhalt in der Bevölkerung als zu schwach empfand. 
Die Verhandlungen über eine neue Verfassung wurden am 15. Sep- 
tember 1920 im Absteigequartier bei Schloss Vaduz geführt und konn- 
ten mit den Schlossabmachungen — auch Septemberabmachungen 
genannt — abgeschlossen werden.” Die Abmachungen entsprachen 
offensichtlich einem Elitenkonsens. Sowohl das Fürstenhaus wie auch 
die Vertreter der beiden Parteien — der Christlich-sozialen Volkspartei 
und der Fortschrittlichen Bürgerpartei — zeigten sich mit dem Ergebnis 
einverstanden.” Die Verfassung von 1921, die inhaltlich auf den Schloss- 
abmachungen fusste, sah erstmals vor, dass Volksabstimmungen durch- 
geführt werden konnten, sowohl aufgrund einer Volksinitiative oder 
eines Referendums wie auch aufgrund eines Landtagsbegehrens. Der 
Landtag hätte sicherlich die Verfassung von sich aus dem Volk zur 
Abstimmung vorlegen können, zumal ja bereits 1919 Volksabstimmun- 
gen angeordnet worden waren. Er tat es aber nicht. Dass dies unterlas- 
sen wurde, ist ein Hinweis darauf, dass der Elitenkonsens, der nicht nur 
die beiden Parteien, sondern massgeblich auch das Fürstenhaus ein- 
schloss, nicht gefährdet werden sollte und wohl auch von keiner Seite 
infrage gestellt wurde. Ein Referendum stand also nicht zur Diskussion, 
jedenfalls gibt es in den Archiven und Medienberichten der damaligen 
Zeit keinerlei Hinweise darauf. 
Streitpunkt Wahlrecht in den 1930er-Jahren 
Nach Inkrafttreten der Verfassung von 1921 wurde vom Initiativ- und 
Referendumsrecht rege Gebrauch gemacht, zunächst aber nicht die Ver- 
fassung betreffend. Auch der Landtag brachte von sich aus Vorlagen zur 
  
18 Quaderer-Vogt, Bewegte Zeiten, Bd. 2, S. 183-220. 
19 Vogt, 125 Jahre Landtag, S. 234; Amt fiir Statistik, T_10.2.01. 
20 Quaderer-Vogt, Schlossabmachungen. 
21 Zu den Parteigriindungen 1918 siche Wille, Landtag und Wahlrecht; Michalsky, 
Entstehung liechtensteinische Parteien; Geiger, Krisenzeit, Bd. 1, S. 61-66; Quade- 
rer-Vogt, Bewegte Zeiten, Bd. 2, S. 13-70. Uberblick fiber die Parteiengeschichte bei 
Marxer, Parteien im Wandel. 
133
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.