in Zukunft unterblieben. SchlieBlich drohe diese ständig vom Anzünden. Ansonsten könne man
die Knaben nicht behalten, deren Wohl doch das höchste Anliegen sei.
5.9.8 Arbeitsfähige
Im Fall eines gesunden Armen findet sich der Vermerk „arbeitsfähig‘“ bzw. ein Eintrag, dass
durch geleistete Arbeit Geld in die Anstalt eingebracht wurde.
Wie in der Hausordnung und den Verträgen mit den anderen Gemeinden bereits festgehalten,
wurden die gesunden Insass_innen respektive die arbeitsfähigen zur Arbeit verwendet. Manche
konnten dadurch einen Teil oder gar das gesamte Kostgeld tilgen.”” Verwendung fanden die
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Insass innen als Tagelohner im Weinbau oder beim Wimmeln dem
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Okonomiegebiude **° | in der Küche **! oder bei anderen im Armenhaus anfallenden
Tätigkeiten.“ Zudem wurde zwischen selbstständig und unselbstindig ausgefiihrter Tatigkeit
unterschieden, was sich auf die erhaltene Bezahlung auswirkte.*
Neben den Insassen, die zur Arbeit verwendet wurden, lebten - wie bereits erwähnt - die
Schwestern und von Zeit zu Zeit auch der Armenverwalter in der Anstalt. Hinzu kamen auch
Knechte oder Personen mit geringem Verdienst, wie im Fall einer Kindergärtnerin, welche in
„Anbetracht ihres niederen Lohnes im Armenhaus billige Kost und Unterkunft finden“*“** sollte.
Ebenso wie die Schwestern aßen auch die Knechte nicht mit den Insass_innen am selben Tisch.
In diesem Sinne ist es als ein Privileg zu werten, wenn einem Insassen die Erlaubnis erteilt
wurde, mit den Knechten an einem Tisch zu essen. Die Bedingung hierfür war, dass er
arbeitete.“
Die Arbeit im Armenhaus diente auch zur Bestrafung von Personen, die sich nicht in der Anstalt
befanden. So konnten sich zwei, die sich des Holzdiebstahls strafbar gemacht hatten, mit
Holzscheiten in der Armenanstalt, ihre Strafe abverdienen.**°
57 Von den in den Kostgeldbüchern verzeichneten 183 Personen ist lediglich bei 13 eine Tätigkeit oder die
Arbeitsfähigkeit attestiert. Das Geschlechterverhältnis ist nicht sonderlich auffällig, acht männlich und fünf
weiblich.
538 GAS B239a/34 (1880)
39 GAS B238/52, GAS B238/10 82. (1885)
30 GAS B238/60
#1 GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Januar 1942.
32 GAS A 17/46/2 Bericht der fürstlichen Regierung über die sanitäre Inspektion der Armenanstalt Schaan,
Schreiben der Gemeinde an die Regierung 24. Dezember. 1913.
>3 GAS Gemeinderatsprotokoll 12. Feb. 1933: Löhne für Insassen im Bürgerheim: „Es sollen bis auf weiteres für
solche mit gewisser Selbstständigkeit im Arbeiten wöchentlich Fr. 2.- und für solche mit ganzer Unselbständigkeit
wöchentlich Fr. 1.- entschädigt werden.
4 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. Februar 1916.
5 GAS Gemeinderatsprotokoll 27. Februar 1905.
6 GAS Gemeinderatsprotokoll 19. Jänner 1901.
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