Volltext: Das Schaaner Armenhaus

So wurde das Armenhaus auch zur Zwischenlösung für Menschen, deren Wohnung gekündigt 
worden war. Bis eine neue Unterkunft gefunden wurde, sollten diese im Armenhaus Unterkunft 
finden >? 
5.9.7 Kinder 
Neben Kranken, Geisteskranken, Delinquenten, Alten, Trunksiichtigen und Arbeitsfiahigen 
waren im Armenhaus auch zahlreiche Kinder untergebracht. Bereits zehn Jahre nach der 
Inbetriebnahme der Anstalt wurde um eine zusätzliche Arbeitskraft angesucht, weil die 
„Schaaner Armenanstalt überfüllt ist mit hilflosen Kindern, dann mit schwer Kranken und 
altersschwachen Pfriindern.“?® Dass die Kinder in der Anstalt gut aufgehoben seien, davon war 
der Gemeinderat überzeugt, denn in diesem Sinne sollte eine Anfrage der Regierung bezüglich 
der Errichtung einer Waisenanstalt in Balzers beantworten werden.” In diesem Kontext ist 
auch der Gemeinderatsbeschluss vom 7. März 1880 zu verstehen: „Arme Bürgers Kinder sollen 
& können in das Armenhaus aufgenommen werden“ .”® Schließlich hatte man dies von Beginn 
an mit eingeplant. Die anfallenden Kosten wurden der jeweiligen Person auf das Konto bei der 
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Gemeinde angerechnet, insofern „die Vermögensverhältnisse eine sofortige Zahlung nicht 
zuließen. Sollte in Zukunft „ein derartiges Kind oder deren Eltern in bessere Verhältnisse oder 
Vermögen kommen, so hat die jeweilige Armenverwaltung respektive die Gemeinde das Recht 
eine Nachtragsvergütung bis auf 18 Kr. pr. Tag zu fordern & zu erheben.“ 
  
325 GAS Gemeinderatsprotokoll 16. Juni 1945, 18. Juni 1945, 23. Juni 1945. Diese Familie hatte schon zuvor 
Unterstützungen von der Gemeinde erhalten und beschäftigte diese auch aufgrund ihrer zerrütteten 
Familienverhältnisse. 
326 LI LA RE 1880/58 Schaan, Armenhausangelegenheiten, Nr. 58 Rg.880 und GAS A 17/35 Schreiben der 
Regierung vom 9. Januar 1880: Uber Unterstiitzung durch eine weitere Schwestern im Armenhaus. 
327 GAS Gemeinderatsprotokoll 3. November 1929: Zuschrift der Regierung betrifft Waisenanstalt Gutenberg: 
„haben in unserer Armenanstalt gute Unterkunftsméglichkeit. Dennoch zeigt sich ein Bewußtsein für die 
Problematik der Unterbringung der Kinder im Armenhaus, „da die Erziehung der Kinder in den Armenhiusern 
eher erschwert wird, weil der tägliche Verkehr mit den Insassen für sie eher nachteilig ist.“ Diese Aussage findet 
sich in einem Schreiben an die Regierung, welche 1920 Erkundigungen über die Errichtung einer Waisen- und 
Haushaltungsanstalt einholte. Schaan wünschte genauere Ausführungen zu den anfallenden Kosten und verwies 
darauf, dass die Gemeinde selbst derzeit keine Waisenkinder zu beherbergen hat. Triesen und Mauren standen 
dem Projekt ablehnend gegenüber, auch wenn sie das Projekt für löblich empfanden, waren sie weniger Bereit, 
Jährliche finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Im Notfall, so die Gemeinde Triesen, könnten die Kinder auch 
ins Armenhaus, für die Gemeinden aber, die über kein solches verfügen, wäre eine Waisenanstalt sicherlich von 
Wert. LI LA RE 1920/1062: Schreiben der Gemeinde Schaan an die Regierung vom 02.07.1920. Vgl. Nipp, 
Manuela: Jugendfürsorge. S. 12-13. 
328 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. März 1880 
29 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. März 1880. 
50 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. März 1880. Ansonsten war dieses bei 12 Kr. pro Tag zu belassen, somit 
kommen die 18 Kr. einer Erhöhung von 33% gleich. Kinder im Armenhaus: GAS Gemeinderatsprotokoll 20. 
Januar 1887, 27. Dezember 1915, 18. November 1938, 31. August 1941. 
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