So wurde das Armenhaus auch zur Zwischenlösung für Menschen, deren Wohnung gekündigt
worden war. Bis eine neue Unterkunft gefunden wurde, sollten diese im Armenhaus Unterkunft
finden >?
5.9.7 Kinder
Neben Kranken, Geisteskranken, Delinquenten, Alten, Trunksiichtigen und Arbeitsfiahigen
waren im Armenhaus auch zahlreiche Kinder untergebracht. Bereits zehn Jahre nach der
Inbetriebnahme der Anstalt wurde um eine zusätzliche Arbeitskraft angesucht, weil die
„Schaaner Armenanstalt überfüllt ist mit hilflosen Kindern, dann mit schwer Kranken und
altersschwachen Pfriindern.“?® Dass die Kinder in der Anstalt gut aufgehoben seien, davon war
der Gemeinderat überzeugt, denn in diesem Sinne sollte eine Anfrage der Regierung bezüglich
der Errichtung einer Waisenanstalt in Balzers beantworten werden.” In diesem Kontext ist
auch der Gemeinderatsbeschluss vom 7. März 1880 zu verstehen: „Arme Bürgers Kinder sollen
& können in das Armenhaus aufgenommen werden“ .”® Schließlich hatte man dies von Beginn
an mit eingeplant. Die anfallenden Kosten wurden der jeweiligen Person auf das Konto bei der
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Gemeinde angerechnet, insofern „die Vermögensverhältnisse eine sofortige Zahlung nicht
zuließen. Sollte in Zukunft „ein derartiges Kind oder deren Eltern in bessere Verhältnisse oder
Vermögen kommen, so hat die jeweilige Armenverwaltung respektive die Gemeinde das Recht
eine Nachtragsvergütung bis auf 18 Kr. pr. Tag zu fordern & zu erheben.“
325 GAS Gemeinderatsprotokoll 16. Juni 1945, 18. Juni 1945, 23. Juni 1945. Diese Familie hatte schon zuvor
Unterstützungen von der Gemeinde erhalten und beschäftigte diese auch aufgrund ihrer zerrütteten
Familienverhältnisse.
326 LI LA RE 1880/58 Schaan, Armenhausangelegenheiten, Nr. 58 Rg.880 und GAS A 17/35 Schreiben der
Regierung vom 9. Januar 1880: Uber Unterstiitzung durch eine weitere Schwestern im Armenhaus.
327 GAS Gemeinderatsprotokoll 3. November 1929: Zuschrift der Regierung betrifft Waisenanstalt Gutenberg:
„haben in unserer Armenanstalt gute Unterkunftsméglichkeit. Dennoch zeigt sich ein Bewußtsein für die
Problematik der Unterbringung der Kinder im Armenhaus, „da die Erziehung der Kinder in den Armenhiusern
eher erschwert wird, weil der tägliche Verkehr mit den Insassen für sie eher nachteilig ist.“ Diese Aussage findet
sich in einem Schreiben an die Regierung, welche 1920 Erkundigungen über die Errichtung einer Waisen- und
Haushaltungsanstalt einholte. Schaan wünschte genauere Ausführungen zu den anfallenden Kosten und verwies
darauf, dass die Gemeinde selbst derzeit keine Waisenkinder zu beherbergen hat. Triesen und Mauren standen
dem Projekt ablehnend gegenüber, auch wenn sie das Projekt für löblich empfanden, waren sie weniger Bereit,
Jährliche finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Im Notfall, so die Gemeinde Triesen, könnten die Kinder auch
ins Armenhaus, für die Gemeinden aber, die über kein solches verfügen, wäre eine Waisenanstalt sicherlich von
Wert. LI LA RE 1920/1062: Schreiben der Gemeinde Schaan an die Regierung vom 02.07.1920. Vgl. Nipp,
Manuela: Jugendfürsorge. S. 12-13.
328 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. März 1880
29 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. März 1880.
50 GAS Gemeinderatsprotokoll 7. März 1880. Ansonsten war dieses bei 12 Kr. pro Tag zu belassen, somit
kommen die 18 Kr. einer Erhöhung von 33% gleich. Kinder im Armenhaus: GAS Gemeinderatsprotokoll 20.
Januar 1887, 27. Dezember 1915, 18. November 1938, 31. August 1941.
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