Volltext: Das Schaaner Armenhaus

gesondertes Haus für Personen, die an Infektionskrankheiten litten, errichten zu wollen. Die 
Gemeinde Schaan zeigte sich daran interessiert, doch kam es nie zu einem solchen Bau. 0! 
5.9.4 Geisteskranke 
Als Krankenanstalt nahm das Armenhaus auch Personen mit psychischen Erkrankungen auf. 
In den Kostgeldbiichern wurden diese mit dem Vermerk ,,geisteskrank >? gefiihrt. Mit diesem 
Vermerk versehene Einträge finden sich in den Kostgeldbiichern bei neunzehn Personen. ®* 
Deren Aufenthalt im Armenhaus war, von wenigen Fällen abgesehen (drei blieben über 
mehrere Jahre, zwei davon verstarben im Armenhaus) von relativ kurzer Dauer — zwischen 
sieben Tagen bis hin zu einem Jahr. Dabei blieb es oft nicht bei einem einmaligen Besuch, sechs 
von diesen neunzehn verzeichnen mehr als einen Aufenthalt im Armenhaus. Die restlichen 
Insass_innen sind, zumindest in den vorhandenen Kostgeldbüchern, nur einmal vermerkt. Zwei 
von diesen waren arbeitsfähig und wurden unter anderem bei der Weinlese eingesetzt. Wie man 
sich die Symptome der „Sinnesverwirrungen“ vorzustellen hat, bleibt an dieser Stelle ohne 
Klärung. Eine Rechnung für Beschädigungen am Zimmer und Nachtstuhl sowie zerstörtem 
Geschirr läßt jedoch vermuten, dass es sich hierbei nicht immer um leichtere Erkrankungen 
handelte. °* In diesem Sinne ist wohl auch die Erweiterung der Anstalt durch eine „Taubzelle 
fur Irrsinnige zu verstehen, welche vom damaligen Gemeinderat als eine Notwendigkeit 
erachtet wurde.” Schließlich existierte bereits von Beginn an ein Zimmer für Irrsinnige, der 
sogenannte Zwinger, weshalb die eben erwähnte Ergänzung als eine Reaktion auf die 
gegebenen Umstände gesehen werden kann. So erweiterten sich damit die Mittel, um mit 
„Problemfällen“ umzugehen bzw. diese einfach wegzusperren. 
Gegensätzlich scheint da der Vermerk in den Verträgen mit den anderen Gemeinden, dass keine 
„tobsüchtigen Irre“ aufgenommen werden sollen. Dies ist demnach nicht als eine kategorische 
Ablehnung gegenüber der Aufnahme von Sinnesverwirrten zu deuten. Auch nicht als ein Sich- 
eingestehen, dass das hiesige Armenhaus für diese Aufgaben nicht die nötige Kompetenz hat, 
  
51 GAS Gemeinderatsprotokoll 8. November 1937: Absonderungshaus. GAS Gemeinderatsprotokoll 11. 
September 1943: Bau für Aufenthalte Tuberkulöser. 
02 Mit Vermerk Geisteskrank: GAS B238/2, GAS B238/5, GAS B238/7, GAS B238/20, GAS B239a/4, GAS 
B239a/58, GAS B239a/14, GAS B239a/15, GAS B239a/16, GAS B239a/19, GAS B239a/21, GAS B239a/29, 
GAS B238/6, GAS B238/53, GAS B238/57, GAS B238/28, GAS B238/65, GAS B238/4, GAS B239/2, GAS 
B239/76, GAS B238/54, GAS B238/64, GAS B238/72, GAS B239a/76. 
553 Lediglich vier davon waren Männer. 
01 GAS B239/76. 
505 Der Gemeindevorsteher wurde vom Gemeinderat diesbezüglich beauftragt, die „Regierung über die 
Notwendigkeit eines solchen Baues aufzuklären.“ GAS Gemeinderatsprotokoll 6. Juli 1885. 
TI
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.