gesondertes Haus für Personen, die an Infektionskrankheiten litten, errichten zu wollen. Die
Gemeinde Schaan zeigte sich daran interessiert, doch kam es nie zu einem solchen Bau. 0!
5.9.4 Geisteskranke
Als Krankenanstalt nahm das Armenhaus auch Personen mit psychischen Erkrankungen auf.
In den Kostgeldbiichern wurden diese mit dem Vermerk ,,geisteskrank >? gefiihrt. Mit diesem
Vermerk versehene Einträge finden sich in den Kostgeldbiichern bei neunzehn Personen. ®*
Deren Aufenthalt im Armenhaus war, von wenigen Fällen abgesehen (drei blieben über
mehrere Jahre, zwei davon verstarben im Armenhaus) von relativ kurzer Dauer — zwischen
sieben Tagen bis hin zu einem Jahr. Dabei blieb es oft nicht bei einem einmaligen Besuch, sechs
von diesen neunzehn verzeichnen mehr als einen Aufenthalt im Armenhaus. Die restlichen
Insass_innen sind, zumindest in den vorhandenen Kostgeldbüchern, nur einmal vermerkt. Zwei
von diesen waren arbeitsfähig und wurden unter anderem bei der Weinlese eingesetzt. Wie man
sich die Symptome der „Sinnesverwirrungen“ vorzustellen hat, bleibt an dieser Stelle ohne
Klärung. Eine Rechnung für Beschädigungen am Zimmer und Nachtstuhl sowie zerstörtem
Geschirr läßt jedoch vermuten, dass es sich hierbei nicht immer um leichtere Erkrankungen
handelte. °* In diesem Sinne ist wohl auch die Erweiterung der Anstalt durch eine „Taubzelle
fur Irrsinnige zu verstehen, welche vom damaligen Gemeinderat als eine Notwendigkeit
erachtet wurde.” Schließlich existierte bereits von Beginn an ein Zimmer für Irrsinnige, der
sogenannte Zwinger, weshalb die eben erwähnte Ergänzung als eine Reaktion auf die
gegebenen Umstände gesehen werden kann. So erweiterten sich damit die Mittel, um mit
„Problemfällen“ umzugehen bzw. diese einfach wegzusperren.
Gegensätzlich scheint da der Vermerk in den Verträgen mit den anderen Gemeinden, dass keine
„tobsüchtigen Irre“ aufgenommen werden sollen. Dies ist demnach nicht als eine kategorische
Ablehnung gegenüber der Aufnahme von Sinnesverwirrten zu deuten. Auch nicht als ein Sich-
eingestehen, dass das hiesige Armenhaus für diese Aufgaben nicht die nötige Kompetenz hat,
51 GAS Gemeinderatsprotokoll 8. November 1937: Absonderungshaus. GAS Gemeinderatsprotokoll 11.
September 1943: Bau für Aufenthalte Tuberkulöser.
02 Mit Vermerk Geisteskrank: GAS B238/2, GAS B238/5, GAS B238/7, GAS B238/20, GAS B239a/4, GAS
B239a/58, GAS B239a/14, GAS B239a/15, GAS B239a/16, GAS B239a/19, GAS B239a/21, GAS B239a/29,
GAS B238/6, GAS B238/53, GAS B238/57, GAS B238/28, GAS B238/65, GAS B238/4, GAS B239/2, GAS
B239/76, GAS B238/54, GAS B238/64, GAS B238/72, GAS B239a/76.
553 Lediglich vier davon waren Männer.
01 GAS B239/76.
505 Der Gemeindevorsteher wurde vom Gemeinderat diesbezüglich beauftragt, die „Regierung über die
Notwendigkeit eines solchen Baues aufzuklären.“ GAS Gemeinderatsprotokoll 6. Juli 1885.
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