Volltext: Das Schaaner Armenhaus

Im Rahmen der Mitbestimmung auch im Bereich der Ökonomie ersuchte das Mutterhaus der 
Barmherzigen Schwestern von Zams, dass „die Befugnis zur Bestellung bzw. Entlassung der 
Magd an der Armenanstalt der jeweiligen Schwester Oberin überlassen werde [... ].““*? 
Über die Jahre wurden die Löhne durch Erhöhungen und Teuerungszulagen angepasst. Weiters 
erhielten die Schwestern Vergünstigungen wie z.B. beim Milchpreis bewilligt oder einen 
Nachlass der Gemeindesteuer.** Eine Ausnahme blieb die durch die Gemeinde finanzierte 
Reise der Schwester Hilda Sailer und der Schwester Ludmilla nach Rom.*!* 
Ende September 1973 kehrten die Schwestern von Zams zurück nach Tirol und verließen somit 
den über hundert Jahre getätigten Dienst im Armenhaus, mittlerweile Bürgerheim, zu Schaan. 
5.8.2 Die Armenhausverwalter 
Die Armenhausverwalter waren für die Verwaltung der dem Armenhaus zugehörigen 
Landwirtschaft verantwortlich und wurden vom Gemeinderat gewählt. Für die innere 
Verwaltung der Armenanstalt respektive des Bürgerheims waren die Barmherzigen Schwestern 
von Zams zuständig, womit die Hauptaufgabe des Verwalters dem landwirtschaftlichen Betrieb 
zukam. Neben den Barmherzigen Schwestern standen dem Armenhausverwalter Knechte für 
den Unterhalt und Betrieb des Ökonomiegebäudes bei. Allerdings war es nicht immer leicht, 
Knechte für den landwirtschaftlichen Betrieb zu rekrutieren. Die Bezahlung war 
unterdurchschnittlich, weshalb stets Lohnverhandlungen geführt wurden. So etwa im Falle 
eines Knechts, der um „Erhöhung seines Monatslohns ersucht habe, da er sonst seine Stelle 
nicht wieder antreten werde.“*!> Andere liefen ohne Kiindigung davon.*'¢ Ein weiterer wollte 
im benachbarten Ausland nach Arbeit suchen, mit Lohnerhöhung wurde versucht ihn zu 
halten. *!” Um einen weiteren Arbeitslosen zu vermeiden wurde ein Knecht, obwohl im 
landwirtschaftlichen Betrieb für die Winterzeit nicht nötig, über den Winter behalten und bei 
der Gemeinde beschäftigt, bis er im Sommer wieder als Knecht seine Arbeit verrichten 
würde. *18 
  
12 GAS A 17/37 Entlohnung der Barmherzigen Schwestern. Schreiben vom 4. Juni 1919. 
43 GAS Gemeinderatsprotokoll 25.5.1876, 1.3.1879, 21. Juni 1910, 6. November 1912, 14. Januar 1915, 1. Juli 
1916, 1. März 1917, 8. Mai 1919, 17. Mai 1919, 10. November 1920, 26. September 1925, 4. Oktober 1926, 13. 
September 1927.2. Dezember 1944, 31. Dezember 1949, 30. November 1961, 31. Januar 1963, 14. Januar 1971. 
Ht GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Februar 1971. Die Finanzierung der Reise kann als eine Art Anerkennung und 
Danksagung gesehen werden, da die Ubernahme der Kosten nicht von den Schwestern beantragt, sondern vielmehr 
vom Vorsteher vorgeschlagen wurde. 
415 GAS Gemeinderatsprotokoll 5. März 1959 
416 GAS Gemeinderatsprotokoll 16. April 1959. 
47 GAS Gemeinderatsprotokoll 27. Dezember 1942. 
48 GAS Gemeinderatsprotokoll 17. Oktober 1957. 
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