Volltext: Das Schaaner Armenhaus

1992 in „Amt für Soziale Dienste“ umbenannt wurde. Mit der Schaffung eines landesweiten 
Amtes wurden die lokalen Fürsorgekommissionen der Gemeinden abgeschafft. '®° Das 
Sozialfürsorgegesetz von 1965 schuf für in Not Geratene einen Rechtsanspruch auf 
Unterstützung und geht vom Bürgerortsprinzip zum Wohnortsprinzip über. Somit ist nun die 
Wohngemeinde und nicht mehr die Bürgergemeinde zuständig. !®” Finanziert wird die 
Sozialfürsorge von nun an vom Staat, wobei sich die Gemeinden „zu 50% an den Kosten der 
wirtschaftlichen Hilfe (im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl)“ sowie bei den Alters- und 
Pflegeheimen beteiligen. !® Neben den klaren rechtlichen Rahmenbedingungen sticht im neuen 
Sozialhilfegesetz insbesondere die Tatsache hervor, dass unter den Zielen die Ermöglichung 
eines menschenwürdigen Daseins der Hilfsbedürftigen aufgeführt wird. 
4.5 Unterstützungsleistungen durch die Gemeinde 
Schon bevor es zum Armenhausbau kam unterstützte die Gemeinde ihre Bürger_innen auf die 
verschiedensten Arten, wie in vorhergegangenen Kapiteln deutlich wurde. Das Ziel dabei war 
es zu vermeiden, dass die Personen oder Familien „auf die Gasse gestellt werden.“ !®? Hierzu 
bürgte die Gemeinde für den Mietzins, damit die Betroffenen in ihrer Wohnung weilen konnten. 
Andere wurden zu Bürgern der Gemeinde in Verpflegung gegeben.!”” Dies ist eine Praxis, die 
auch während der Existenz des Armenhauses zu tragen kam. Insbesondere wurden die 
Schaaner innen durch die Übernahme von Arztrechnungen unterstützt. Die 
Unterstützungsleistung in Form der Ubernahme der Arztkosten kam Personen die 
Armenhaus®! untergebracht waren, sowie Personen die sich nicht im Armenhaus aufhielten, 
zugute. !”? Bei den vergebenen Unterstützungen achtete die Gemeinde stets darauf, dass durch 
den zu unterstützenden, wenn möglich, ein persönlicher Beitrag geleistet wurde. °° Zwar gab 
  
186 Sozialhilfegesetz vom 15. November 1984. Art. 20. 
187 Frick, Sozialhilfe. In: HLFL Bd 2, 884-885. 
188 Frick, Sozialhilfe. In: HLFL Bd 2, 884-885. 
189 GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Juni 1865. Weitere Mietzinsgabe: GAS Gemeinderatsprotokoll 25. Januar 
1866. 
120 GAS Gemeinderatsprotokoll 3. Februar 1866. 
191 Für einen Blinden, der im Armenhaus untergebracht war, wurde die Reise nach Meran bezahlt, um sich dort 
vom Augenarzt behandeln zu lassen. GAS Gemeinderatsprotokoll 30. April 1886, 24. September 1939. 
192 Arztrechnungen, die die Gemeinde zur Gänze übernommen oder zum Teil bezahlt hat: GAS 
Gemeinderatsprotokoll 9. Januar 1931, 12. Februar 1933, 2. November 1933, 22. November 1933, 28. Januar 
1934, , 24. März 1935, 2. Mai 1937, 10. Juli 1937, 23. Dezember 1937, 22. August 1938, 29. Oktober 1938, 18. 
November 1938, 15. April 1939, 15. September 1939, 24. September 1939, 3. Oktober 1939, 19. September 1940, 
31. Januar 1942, 23. März 1946, 
193 Personen, die, wenn möglich, die Rechnung aus eigenem Vermögen zu zahlen haben oder bei denen die Familie 
zur Unterstützung angewiesen wird: GAS Gemeinderatsprotokoll 12. Februar 1933 21. Oktober 1934, 2. Mai 1936 
(Schuld wird ihm angelastet, will diese durch Arbeit abtragen), 19. Juli 1946, 21. August 1937, 12. Dezember 
35
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.