1992 in „Amt für Soziale Dienste“ umbenannt wurde. Mit der Schaffung eines landesweiten
Amtes wurden die lokalen Fürsorgekommissionen der Gemeinden abgeschafft. '®° Das
Sozialfürsorgegesetz von 1965 schuf für in Not Geratene einen Rechtsanspruch auf
Unterstützung und geht vom Bürgerortsprinzip zum Wohnortsprinzip über. Somit ist nun die
Wohngemeinde und nicht mehr die Bürgergemeinde zuständig. !®” Finanziert wird die
Sozialfürsorge von nun an vom Staat, wobei sich die Gemeinden „zu 50% an den Kosten der
wirtschaftlichen Hilfe (im Verhältnis ihrer Einwohnerzahl)“ sowie bei den Alters- und
Pflegeheimen beteiligen. !® Neben den klaren rechtlichen Rahmenbedingungen sticht im neuen
Sozialhilfegesetz insbesondere die Tatsache hervor, dass unter den Zielen die Ermöglichung
eines menschenwürdigen Daseins der Hilfsbedürftigen aufgeführt wird.
4.5 Unterstützungsleistungen durch die Gemeinde
Schon bevor es zum Armenhausbau kam unterstützte die Gemeinde ihre Bürger_innen auf die
verschiedensten Arten, wie in vorhergegangenen Kapiteln deutlich wurde. Das Ziel dabei war
es zu vermeiden, dass die Personen oder Familien „auf die Gasse gestellt werden.“ !®? Hierzu
bürgte die Gemeinde für den Mietzins, damit die Betroffenen in ihrer Wohnung weilen konnten.
Andere wurden zu Bürgern der Gemeinde in Verpflegung gegeben.!”” Dies ist eine Praxis, die
auch während der Existenz des Armenhauses zu tragen kam. Insbesondere wurden die
Schaaner innen durch die Übernahme von Arztrechnungen unterstützt. Die
Unterstützungsleistung in Form der Ubernahme der Arztkosten kam Personen die
Armenhaus®! untergebracht waren, sowie Personen die sich nicht im Armenhaus aufhielten,
zugute. !”? Bei den vergebenen Unterstützungen achtete die Gemeinde stets darauf, dass durch
den zu unterstützenden, wenn möglich, ein persönlicher Beitrag geleistet wurde. °° Zwar gab
186 Sozialhilfegesetz vom 15. November 1984. Art. 20.
187 Frick, Sozialhilfe. In: HLFL Bd 2, 884-885.
188 Frick, Sozialhilfe. In: HLFL Bd 2, 884-885.
189 GAS Gemeinderatsprotokoll 18. Juni 1865. Weitere Mietzinsgabe: GAS Gemeinderatsprotokoll 25. Januar
1866.
120 GAS Gemeinderatsprotokoll 3. Februar 1866.
191 Für einen Blinden, der im Armenhaus untergebracht war, wurde die Reise nach Meran bezahlt, um sich dort
vom Augenarzt behandeln zu lassen. GAS Gemeinderatsprotokoll 30. April 1886, 24. September 1939.
192 Arztrechnungen, die die Gemeinde zur Gänze übernommen oder zum Teil bezahlt hat: GAS
Gemeinderatsprotokoll 9. Januar 1931, 12. Februar 1933, 2. November 1933, 22. November 1933, 28. Januar
1934, , 24. März 1935, 2. Mai 1937, 10. Juli 1937, 23. Dezember 1937, 22. August 1938, 29. Oktober 1938, 18.
November 1938, 15. April 1939, 15. September 1939, 24. September 1939, 3. Oktober 1939, 19. September 1940,
31. Januar 1942, 23. März 1946,
193 Personen, die, wenn möglich, die Rechnung aus eigenem Vermögen zu zahlen haben oder bei denen die Familie
zur Unterstützung angewiesen wird: GAS Gemeinderatsprotokoll 12. Februar 1933 21. Oktober 1934, 2. Mai 1936
(Schuld wird ihm angelastet, will diese durch Arbeit abtragen), 19. Juli 1946, 21. August 1937, 12. Dezember
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