Volltext: Vom Handschuh zur Emanzipation von Frau und Mann

wurde dieses nicht mehr vor einem Gerichtsherrn ausgetragen, sondern 
war eine Angelegenheit "unter vier Augen", wenngleich später auch 
Sekundanten und Zuschauer zugegen sein konnten. Das Duell war 
praktisch ausschließlich Sache von Adligen, Bürgerlichen, Militärs, 
Studenten, all jenen, die zur sogenannten _ satisfaktionsfähigen 
Gesellschaft záhlten. Erst in der 2. H. d. 19. Jh.s duellierten sich 
zuweilen auch  kleinbürgerliche und proletarische Manner, was 
zusammen mit der Tatsache der enormen Vergrößerung 
satisfaktionsfähiger Kreise zu jener Zeit, durch Reserveoffiziere und 
Studenten, schlief$lich zur Aufgabe dieses oft tódlichen ,Brauchtums" 
führte. Heute ,duellieren" sich nur noch schlagende 
Korporationsstudenten: mit Handschuh und Degen, beinahe wie zu 
Beginn dieser Entwicklung. Dabei geht es nicht mehr um Leben und 
Tod, sondern beispielsweise darum, Mensuren zu schlagen - eine 
Schnittverletzung durch den Degen mitten ins Gesicht. Auch geht es 
zum Teil darum, alte ,Tugenden" der mánnerbündischen, wehrfáhigen 
Männlichkeit z. B. gegenüber der Frauenemanzipation aufrecht zu 
erhalten. 
Der Fehdehandschuh 
Sowohl beim gerichtlichen Zweikampf als auch beim Duell spielte der 
Handschuh eine bedeutende Rolle. Als Aufforderung zum Zweikampf 
galt das Zu-Boden-Werfen des Handschuhs, vor die Füf$e des Gegners. 
Der Kontrahent nahm zum Zeichen der Annahme der Forderung den 
Handschuh auf. Dieser Fehdehandschuh kam im  mittelalterlichen 
Frankreich zuerst auf. Er war in Italien, Deutschland, England, Schweiz 
und in den Niederlanden verbreitet. Der Handschuh konnte, wenn nicht 
geworfen, so auch dem Richter übergeben werden. 
  
  
Mit einem Fehdebrief konnte auch der Burgfrieden aufgekündigt werden. 
Móge der Hausfrieden des Philosophischen Salons in der Frankfurter 
Burgfriedenstrasse immer geachtet sein. 
  
Ein Wurf eines Handschuhs ins Gesicht, wie Friedrich Schiller die 
Ballade „Der Handschuh“ ursprünglich enden ließ, hätte von Seiten des 
männlichen Vormunds, also des Vaters von Fräulein Kunigund, 
schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen, auch wenn es sich 
„lediglich“ um deren Damenhandschuh handelte. Ein Schlag mit dem 
Handschuh ins Gesicht, oder „an die Mütze“ wie in Shakespeares „König 
Heinrich der Fünfte“, galt als schwere Beleidigung und führte zum 
Zweikampf. Bis in die Neuzeit hinein hielt sich der Fehdehandschuh als 
Auftakt zum Zweikampf. 
 
	        

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