wurde dieses nicht mehr vor einem Gerichtsherrn ausgetragen, sondern
war eine Angelegenheit "unter vier Augen", wenngleich später auch
Sekundanten und Zuschauer zugegen sein konnten. Das Duell war
praktisch ausschließlich Sache von Adligen, Bürgerlichen, Militärs,
Studenten, all jenen, die zur sogenannten _ satisfaktionsfähigen
Gesellschaft záhlten. Erst in der 2. H. d. 19. Jh.s duellierten sich
zuweilen auch kleinbürgerliche und proletarische Manner, was
zusammen mit der Tatsache der enormen Vergrößerung
satisfaktionsfähiger Kreise zu jener Zeit, durch Reserveoffiziere und
Studenten, schlief$lich zur Aufgabe dieses oft tódlichen ,Brauchtums"
führte. Heute ,duellieren" sich nur noch schlagende
Korporationsstudenten: mit Handschuh und Degen, beinahe wie zu
Beginn dieser Entwicklung. Dabei geht es nicht mehr um Leben und
Tod, sondern beispielsweise darum, Mensuren zu schlagen - eine
Schnittverletzung durch den Degen mitten ins Gesicht. Auch geht es
zum Teil darum, alte ,Tugenden" der mánnerbündischen, wehrfáhigen
Männlichkeit z. B. gegenüber der Frauenemanzipation aufrecht zu
erhalten.
Der Fehdehandschuh
Sowohl beim gerichtlichen Zweikampf als auch beim Duell spielte der
Handschuh eine bedeutende Rolle. Als Aufforderung zum Zweikampf
galt das Zu-Boden-Werfen des Handschuhs, vor die Füf$e des Gegners.
Der Kontrahent nahm zum Zeichen der Annahme der Forderung den
Handschuh auf. Dieser Fehdehandschuh kam im mittelalterlichen
Frankreich zuerst auf. Er war in Italien, Deutschland, England, Schweiz
und in den Niederlanden verbreitet. Der Handschuh konnte, wenn nicht
geworfen, so auch dem Richter übergeben werden.
Mit einem Fehdebrief konnte auch der Burgfrieden aufgekündigt werden.
Móge der Hausfrieden des Philosophischen Salons in der Frankfurter
Burgfriedenstrasse immer geachtet sein.
Ein Wurf eines Handschuhs ins Gesicht, wie Friedrich Schiller die
Ballade „Der Handschuh“ ursprünglich enden ließ, hätte von Seiten des
männlichen Vormunds, also des Vaters von Fräulein Kunigund,
schwerwiegende Konsequenzen nach sich gezogen, auch wenn es sich
„lediglich“ um deren Damenhandschuh handelte. Ein Schlag mit dem
Handschuh ins Gesicht, oder „an die Mütze“ wie in Shakespeares „König
Heinrich der Fünfte“, galt als schwere Beleidigung und führte zum
Zweikampf. Bis in die Neuzeit hinein hielt sich der Fehdehandschuh als
Auftakt zum Zweikampf.