Der „Handschuh-Mann“
In Vorarlberg und Liechtenstein gibt es heute noch eine Bezeichnung für
Männer, die eine hausväterliche Gewalt(tätigkeit) nicht ausüben: Er wäre
ein Handschuh! (Dialekt ,An Hentscha"). Der Ausdruck Handschuh
bedeutet in diesem Zusammenhang wohl so viel wie "Waschlappen"
(Waschhandschuh). Offenbar wird hier ein Mann gemeint, welcher ,der
Frau nicht zeigt, wer der Mann im Hause ist" Das Schimpfwort
,Handschuh" für einen Mann kónnte aber auch den Frauenhandschuh
bezeichnen. Demnach stünde der ,Handschuh-Mann" unter dem Diktat
eines Frauenhandschuhs, was die grôfte Schmach bezeichne. Niemals
sei dieser Ausdruck für eine Frau verwendet worden.
1.3.4 Der Handschuh des Wehrfähigen
Wie die Hausváter trugen auch die Wehrfáhigen Handschuhe. Dies seit
dem hohen Mittelalter, als der Handschuh Teil der Rüstung wurde, das
Schwert als allgemeine Bewaffnung aufkam und den Speer ablóste. Bei
den Ribwaren (Ripuariern/Rheinfranken) war dies zwischen dem 9. und
10. Jh. der Fall. Die von einem Handschuh verdeckte rechte Hand am
Griff der Waffe (Schwert) garantierte die Ehre des Mannes, die an
Kampffähigkeit geknüpft war. Der Wehrlose galt als ehrlos und war
politisch nicht stimmberechtigt. Wurde z.B. die ,Mannesehre" verletzt,
kam es zu einem gerichtlichen Zweikampf, der mit Handschuh und
Schwert ausgetragen wurde. In diesem Zweikampf, „wie er im
Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts beschrieben und normiert wurde,
standen sich Kläger und Beklagter unter den Augen eines Richters
gegenüber und fochten mit Schwertern um ihren Rechtsanspruch.
Siegte der Beklagte, sprach ihn der Richter frei, unterlag er, galt er als
schuldig." (Frevert Ute, Ehrenmänner, 1991, S. 20.) 1459 legitimierten
folgende Vergehen zum Zweikampf: „Mord, Verrat, Ketzerei,
Treulosigkeit gegen den Herrn, Wortbruch, Notzucht und Verletzungen
der Ehre." (Ebd., S. 21) Nicht zugelassen waren: ,Unfreie, Frauen,
Kinder bzw. Jugendliche, | Greise, Kranke und Geistliche;
Personengruppen also, die nicht das Recht hatten, Waffen zu führen."
(Ebd.) Auch sollten die Gegner einander ebenbürtig sein und unter
gleichen Bedingungen kämpfen. Gegen Ende des Mittelalters wurden
gerichtliche Zweikämpfe_ immer seltener und verschwanden vollständig
seit dem 16. Jh. In demselben Jahrhundert, als die gerichtlichen
Zweikämpfe verschwanden, bürgerte sich - vom Adel ausgehend - das
Duell ein, „zunächst in Spanien, Frankreich und Italien, nach dem
Dreißigjährigen Krieg vermehrt auch in den deutschen Territorien."
(Ebd., S. 22) Das Duell griff den mittelalterlichen Zweikampf auf, doch