Volltext: Vom Handschuh zur Emanzipation von Frau und Mann

Der „Handschuh-Mann“ 
  
  
In Vorarlberg und Liechtenstein gibt es heute noch eine Bezeichnung für 
Männer, die eine hausväterliche Gewalt(tätigkeit) nicht ausüben: Er wäre 
ein Handschuh! (Dialekt ,An Hentscha"). Der Ausdruck Handschuh 
bedeutet in diesem Zusammenhang wohl so viel wie "Waschlappen" 
(Waschhandschuh). Offenbar wird hier ein Mann gemeint, welcher ,der 
Frau nicht zeigt, wer der Mann im Hause ist" Das Schimpfwort 
,Handschuh" für einen Mann kónnte aber auch den Frauenhandschuh 
bezeichnen. Demnach stünde der ,Handschuh-Mann" unter dem Diktat 
eines Frauenhandschuhs, was die grôfte Schmach bezeichne. Niemals 
sei dieser Ausdruck für eine Frau verwendet worden. 
  
  
  
1.3.4 Der Handschuh des Wehrfähigen 
Wie die Hausváter trugen auch die Wehrfáhigen Handschuhe. Dies seit 
dem hohen Mittelalter, als der Handschuh Teil der Rüstung wurde, das 
Schwert als allgemeine Bewaffnung aufkam und den Speer ablóste. Bei 
den Ribwaren (Ripuariern/Rheinfranken) war dies zwischen dem 9. und 
10. Jh. der Fall. Die von einem Handschuh verdeckte rechte Hand am 
Griff der Waffe (Schwert) garantierte die Ehre des Mannes, die an 
Kampffähigkeit geknüpft war. Der Wehrlose galt als ehrlos und war 
politisch nicht stimmberechtigt. Wurde z.B. die ,Mannesehre" verletzt, 
kam es zu einem gerichtlichen Zweikampf, der mit Handschuh und 
Schwert ausgetragen wurde. In diesem Zweikampf, „wie er im 
Sachsenspiegel des 13. Jahrhunderts beschrieben und normiert wurde, 
standen sich Kläger und Beklagter unter den Augen eines Richters 
gegenüber und fochten mit Schwertern um ihren Rechtsanspruch. 
Siegte der Beklagte, sprach ihn der Richter frei, unterlag er, galt er als 
schuldig." (Frevert Ute, Ehrenmänner, 1991, S. 20.) 1459 legitimierten 
folgende Vergehen zum Zweikampf: „Mord, Verrat, Ketzerei, 
Treulosigkeit gegen den Herrn, Wortbruch, Notzucht und Verletzungen 
der Ehre." (Ebd., S. 21) Nicht zugelassen waren: ,Unfreie, Frauen, 
Kinder bzw. Jugendliche, | Greise, Kranke und  Geistliche; 
Personengruppen also, die nicht das Recht hatten, Waffen zu führen." 
(Ebd.) Auch sollten die Gegner einander ebenbürtig sein und unter 
gleichen Bedingungen kämpfen. Gegen Ende des Mittelalters wurden 
gerichtliche Zweikämpfe_ immer seltener und verschwanden vollständig 
seit dem 16. Jh. In demselben Jahrhundert, als die gerichtlichen 
Zweikämpfe verschwanden, bürgerte sich - vom Adel ausgehend - das 
Duell ein, „zunächst in Spanien, Frankreich und Italien, nach dem 
Dreißigjährigen Krieg vermehrt auch in den deutschen Territorien." 
(Ebd., S. 22) Das Duell griff den mittelalterlichen Zweikampf auf, doch 
 
	        

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