rechten Arm und an der rechten Hand, nicht jedoch an der linken, wurde
der König mit dem Ornat eingekleidet, wozu auch die Handschuhe
gehörten.
In Frankreich wurden dem König anlässlich der Krönung die
Handschuhe mit den gleichen liturgischen Formen wie bei der
Bischofsweihe überreicht. Im Gegensatz zu Deutschland treten in
Frankreich die Handschuhe sogar investierend (amtseinsetzend) auf,
wenngleich es in Frankreich kein traditionell gebrauchtes
Handschuhpaar wie im deutschen Königtum gab, da die Handschuhe
hier zusammen mit dem Hemd nach der Krönung, des Salböls wegen,
verbrannt wurden. (Vgl.: Schwineköper Berent, Handschuh, 1981/1938,
S. 46-47.) Dies wurde von Berent Schwineköper in seiner Dissertation
von 1938 untersucht, die 1981 neu aufgelegt wurde.
Mit_der rechten behandschuhten Hand hielt der König das Zepter, in der
linken den Reichsapfel. Nach dem Umhängen des Krönungsmantels
setzten die drei geistlichen Kurfürsten dem König die Reichskrone auf
das Haupt.
Die in der Wiener Weltlichen Schatzkammer befindlichen
Königshandschuhe gehörten einst zum Ornat der Normannenkönige und
wurden vor 1220 in Palermo hergestellt. Bereits das erste Bildinventar
der Reichsheiligtümer, ein Holzschnitt, um 1450, zeigt das königliche
Handschuhpaar. Die Handschuhe gehörten bis zum Ende des Hl. Röm.
Reiches (1806) zum Krönungsornat.
Auch das englische Krönungszeremoniell kannte Handschuhe. Hier gab
es ab Ende des 14. Jh.s neben den Prunkhandschuhen sogar
Leinenhandschuhe, des Salbóls wegen, in Anlehnung an das
französische | Zeremoniell. Als Insigne galt jedoch weiterhin der
Prunkhandschuh. Meist trug der englische Kónig nur den rechten
Prunkhandschuh, da er in seiner Rechten das Zepter hielt. (Vgl.: Ebd., S.
50.)
Insignien kónnen ihre Tráger vertreten. So konnte auch der Handschuh
des Königs die Person des Königs rechtlich vertreten. Und wie wir später
sehen werden, konnte auch der Handschuh des Hausvaters den
Hausvater vertreten. Der Handschuh des Königs war dessen Vertreter,
wenn es darum ging, einen Königsbann auf eine Stätte zu legen, um
diese unter den besonderen königlichen Schutz zu stellen. Auch wurde
ein königlicher Handschuh genommen, wenn die mit Ächtung belegten
Güter eingezogen wurden. Mittelalterlich denkenden Menschen bereitete
es keine Schwierigkeit, den König an zwei verschiedenen Orten