Volltext: Das liechtensteinische Erbrecht im Vergleich mit dem österreichischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rechtsentwicklung des ABGB

Konsequenz dieser Norm ist, dass der Ehegatte bzw. der eingetragene Partner den doppelten 
Pflichtteil, also den gesetzlichen Erbteil erlangen kann, wenn bestimmte Voraussetzungen 
gegeben sind.?%2 
Ein maßgeblicher Beitrag liegt dann vor, „wenn Gewicht und Umfang des Beitrags mit dem 
des Erblassers als gleichwertig anzusehen ist“. Dieser Beitrag muss zumindest ein 
gleichwertiger Beitrag sein und muss einen Großteil der Erbschaft betreffen, also zumindest 
mehr als die Hälfte der Erbschaft ausmachen.?® 
Ein gleichwertiger Beitrag liegt auch dann vor, wenn ein Ehegatte bzw. eingetragener Partner 
für das Arbeitseinkommen und der andere für die Familienarbeit zuständig ist. Zudem kann 
als Indiz für die Gleichwertigkeit auch auf das Einkommen abgestellt werden. Als Definition 
von Beiträgen wird 8 78 EheG herangezogen. Dies umfasst Leistungen zum Unterhalt der 
Familie, die Mitwirkung im Erwerb des jeweils anderen Ehepartners bzw. eingetragenen 
Partners, die Führung des gemeinsamen Haushalts sowie Pflege und Erziehung gemeinsamer 
Kinder, aber auch jeder sonstige eheliche Beistand.?°* 
Für die Bemessung eines gleichwertigen Beitrages wird der gesamte Nachlass, bei $ 78 EheG 
jedoch nur das gemeinsam erwirtschaftete Vermógen als Bemessungsgrundlage heran- 
gezogen.? 
Rechtslage in Österreich 
Durch das ErbRÄG 2015 wurde das Ehegattenerbrecht bzw. Erbrecht der eingetragenen 
Partner in Österreich wesentlich verbessert, insbesondere durch das Entfallen des 
gesetzlichen Erbanspruches von Großeltern und Geschwistern neben den Ehegatten bzw. 
eingetragenen Partnern. 
Die Erbquote 
Die Erbquote des Ehegatten bzw. eingetragenen Partners beträgt bei Zusammentreffen mit 
der ersten Parentel, also den Nachkommen des Erblassers, ein Drittel. 
Neben der zweiten Parentel, also den Elternteilen des Verstorbenen, erhält der überlebende 
Ehegatte bzw. eingetragene Partner zwei Drittel. 
  
262 Motal, 2. 
263 Eccher in Schumacher, Zimmermann, 161. 
264 BuA 68/2012 23. 
265 Motal, 5. 
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