Volltext: Das liechtensteinische Erbrecht im Vergleich mit dem österreichischen Erbrecht unter besonderer Berücksichtigung der historischen Rechtsentwicklung des ABGB

Das ABGB behandelt Kodizill und Testament grundsätzlich gleich, die Unterscheidung ist nur 
relevant, weil ein jüngeres Testament ein älteres aufhebt, aber mehrere Kodizille 
nebeneinander bestehen können. '** 
Erbvertrag 
Gemeinschaftliche Testamente waren nur zwischen Ehegatten gesetzlich möglich,'® diese 
wurden dem Erbvertrag systematisch zugeordnet. Das Problem des Widerrufs wurde zu dieser 
Zeit noch unterschiedlich geregelt. 
Im 19. Jahrhundert wurde der Erbvertrag vom gemeinschaftlichen Testament dadurch 
differenziert, dass nur der Erbvertrag als unwiderruflich erklärt wurde. 1% 
Pflichtteilsrecht 
Das Pflichtteilsrecht des ABGB beruht auf dem romanistischen System. Hierbei handelt es 
sich um eine Beschränkung der Testierfreiheit des Erblassers.'5" 
Neben dem Prinzip der Testierfreiheit galt das Prinzip des Pflichtteilsrechts, wobei 
Deszendenten schon lange zum Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen gehórten, 
Aszendenten erst mit Einführung des ABGB. 
Vor der Einführung des ABGB waren die Geschwister des Erblassers pflichtteilsberechtigt, 
wenn keine Deszendenten mehr vorhanden waren. Durch die Einführung des ABGB wurden 
die Geschwister vom Kreis der pflichtteilsberechtigten Personen ausgeschlossen. Ebenso 
hatten auch Ehegatten kein Pflichtteilsrecht, diese hatten dafür einen Anspruch auf den 
anstándigen Unterhalt.'65 Der Pflichtteil der Deszendenten betrug bei vier oder weniger 
Kindern ein Drittel, bei fünf oder mehr Kindern die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. 
Im Zuge der Einführung des ABGB wurde eine allgemeine Pflichtteilsklage geschaffen, welche 
sich gegen eine ungerechtfertigte Enterbung richtete. !9? 
Im Jahr 1844 bestimmte das ABGB, dass der Pflichtteilsberechtigte nur Anspruch auf den 
berechneten Wert des Erbteils in einer Geldleistung hatte, also ihm kein Anspruch auf 
bewegliches und unbewegliches Vermôgen gebührte.‘”° 
  
164 Flofrann, 358. 
165 Zeiller”, 386. 
166 Flofmann, 359—360. 
167 Weiß in Klang, 324-825. 
168 Weiß in Klang, 326. 
169 F/oß mann, 360-363. 
170 Weiß in Klang, 325-826. 
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