Einleitung
Das Fürstentum Liechtenstein ist ein Kleinstaat mit circa 37.000 Einwohnern und einer Fläche
von 160 km?. Aufgrund dieses kleinen Territoriums sind die Ressourcen für Gesetzgebung und
Gesetzesvollzug begrenzt.‘
Liechtenstein muss sich somit einer speziellen Rechtserzeugungsmethode, nämlich der
Rechtsrezeption bedienen. Darunter versteht man die Aufnahme von fremden Rechtsnormen
in die eigene Rechtsordnung. Grund für diese Rechtsrezeption ist die Zweckmäßigkeit, denn
Kleinstaaten stehen vor besonderen Herausforderungen in der Gesetzgebungstätigkeit, da sie
nur über beschränkte Mittel verfügen.?
Schwierigkeiten bestehen in der liechtensteinischen Gesetzgebung insbesondere dadurch,
dass die juristische Ausbildung nicht im Inland, sondern nur im Ausland abgelegt werden kann.
Zudem ist aufgrund der geringen Anzahl an Rechtsfállen ein Heranziehen von ausländischer
Judikatur und Rechtsprechung notwendig.?
Es wird die legislative Rechtsvergleichung angewandt, bei der die ausländischen
Rechtsordnungen herangezogen und verglichen werden.*
Im Fürstentum ist eine Mischrechtsordnung vorhanden, weil Rechtsnormen aus
verschiedenen Rechtssystemen, insbesondere aus Osterreich und der Schweiz, übernommen
und mit eigenen Kreationen vermischt werden. Ziel ist hierbei die Verschmelzung der
unterschiedlichen Rechtsordnungen zu einem liechtensteinischen Recht.*
Die angewandte Rechtsvergleichung dient als Hilfsmittel zur Interpretation. Bei der
Anwendung der Gesetze kann die auslándische Lehre und Rechtsprechung zur Beurteilung
herangezogen werden, soweit eine entsprechende Judikatur in Liechtenstein fehlt. Die
unverändert rezipierten Bestimmungen können so angewandt werden, wie es der
ausländischen herrschenden Lehre bzw. herrschenden Rechtsprechung entspricht.®
1 Amt für Statistik, Liechtenstein in Zahlen, http://www.llv.li/files/as/fl-in-zahlen-deutsch-2016.pdf (5.2.2017).
? Berger, Rezeption!*, (2011) 214.
3 Berger/Brauneder, 200 Jahre ABGB in Liechtenstein, LJZ 2012/33, 6.
4 Berger, Rezeption!*, 212.
5 Berger, Rezeption!*, 2.
$ Berger, Rezeption!*, 223.