IDPA Gesellschaftsspaltung durch Neutralität
der versehentliche „Verletzungen“ des liechtensteinischen Luftraums verhinderte (Geiger,
Kriegszeit Bd. 1, 2010, S. 200-201). Die
Regierung musste also an einen passiven
Luftschutz für das Land organisieren. So
war beispielsweise von 1940 - 1944 die
Verdunkelung gesetzlich vorgeschrieben
(Geiger, Kriegszeit Bd. 1, 2010, S. 193).
Konkretere Luftschutzmassnahmen
wurden jedoch erst 1943, im Jahr der
Bombardierung Feldkirchs, veranlasst.
Luftangriff vom 1. Oktober 1943
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Die Tatsache, dass nun auch
Liechtenstein Ziel eines Bombenangriffs werden kónnte, führte dazu, dass im Land zwei
Luftschutzsirenen installiert wurden. Zudem wurden der Bevölkerung Kurse zur
Brandbekämpfung angeboten und der Rettungsdienst mit zusätzlichen Samaritern aufgestockt
(Geiger, Kriegszeit Bd. 1, 2010, S. 202-207).
„Wir hatten trotz häufigen Fliegeralarmen keine Angst. Erst als Feldkirch Opfer eines
amerikanischen Bombenangriffs wurde, schlug diese Stimmung um.“ - Edith Tarnutzer,
Zeitzeugin im Interview mit M.W.
Wie sich zweifelsfrei aus Edith Tarnutzers Aussage erahnen làsst, verbreitete der Angriff auf
Feldkirch in der Bevólkerung Liechtensteins Angst und Schrecken. Der Krieg war nun endgültig
an der Landesgrenze angelangt. Man fühlte sich plótzlich verwundbar und konnte nicht viel
gegen diese Hilflosigkeit ausrichten.
Das Volk wáhnte sich zwar schon von Beginn an nie vóllig in Sicherheit vor Angriffen aus der
Luft, aber als ab 1943 die Anzahl an Luftschlágen gegen vermeintlich unbedeutende Ziele
zunahm, sorgte man sich im Land darum, ob nicht auch Industriebetriebe wie die Balzers AG
und die Presta AG in den Fokus der Bomberbesatzungen geraten kónnten. Besonders, da auch
die eine oder andere Firma aus Liechtenstein die deutsche Rüstungsindustrie belieferte. Der
Angriff auf Feldkirch liess in der Bevólkerung schliesslich ein tiefes Bedürfnis nach Luftschutz
aufkommen. Dennoch waren sich die Einwohner darüber bewusst, dass sich ein drohender
Angriff nicht wirklich vermeiden lassen würde.