Kunstmuseum und Zentrumsplanung Vaduz
1952 waren im Engländerbau, der 1944 vom Land Liechtenstein gekauft
worden war, bereits Ausstellungen aus den Kunstsammlungen des Fürs-
ten von Liechtenstein gezeigt worden. Anlass zur Gründung der Staatli-
chen Kunstsammlung 1968 war die Schenkung eines Konvoluts von zehn
Gemälden aus dem 17. bis 19. Jahrhundert durch den Grafen Maurice
Arnold von Bendern im Jahr 1967. Ab 1969 wurden die Ausstellungen
durch den ersten Konservator Dr. Georg Malin organisiert. Die Fürstli-
chen Sammlungen wurden im zweiten Obergeschoss und Werke aus den
eigenen Sammlungen resp. Wechselausstellungen, vorzugsweise aus dem
20. Jahrhundert, im ersten Obergeschoss ausgestellt.
1977 wurde ein Projektwettbewerb zur Erlangung von Entwürfen
für den Neubau des Kunsthauses Vaduz ausgeschrieben. Den Wettbe-
werb gewann der Münchner Architekt Alexander Freiherr von Branca,
der zu jener Zeit mit dem Bau der Neuen Pinakothek in München
befasst war und somit eine gute Referenz vorweisen konnte. Den zwei-
ten Preis erzielte der Zürcher Architekt Ernst Gisel, der sich mit dem
Bau des Liechtensteinischen Gymnasiums bereits einen Namen im Land
gemacht hatte. Von Brancas Museumsprojekt entsprach in seiner räum-
lichen Disposition sowie der Gestaltung der Ausstellungsräume in
besonderer Weise den Erfordernissen der auszustellenden Sammlungen,
was wohl entscheidend war bei der Vergabe des ersten Preises. Der
Bezug seiner Architektursprache auf die «alpenländische Landschaft»
warf allerdings eher Fragen auf. Gisels Projekt hingegen wurde charak-
tervolle architektonische Gestaltung attestiert, konnte aber den musea-
len Anforderungen nicht ganz entsprechen. Generell konstatierte die
Jury eine Überladung des Programms und in keinem Projekt eine voll-
ständig befriedigend gelöste städtebauliche und museumstechnische
Aufgabe, weshalb eine Weiterbearbeitung der drei erstprämierten Pro-
jekte empfohlen wurde. Zudem wurde von der Jury angeregt, dass die
Bauvorschriften der Zentrumsplanung aufgrund der damals vorliegen-
den städtebaulichen Erkenntnisse überprüft und die Überarbeitung
unter Berücksichtigung der praktischen Realisierbarkeit und auch der
politischen Gegebenheiten erfolgen sowie die Programmanforderungen
gegebenenfalls reduziert werden sollten.
Bemerkenswert sind die Hinweise auf baurechtliche und politische
Problemstellen, die bei diesem Projekt, aber auch bei darauf folgenden
Projekten, zum Scheitern resp. ungewollt zu neuen Projekten führten.
Aus heutiger Sicht ist festzustellen, dass der Zielkonflikt zwischen dem
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