Rote Listen — Rote Fäden im Natur- und Umweltschutz
Heimbetrieb erzeugt oder zugekauft werden. Demgemäss herrscht
zunehmend Mangel an zu alpenden Tieren. In einer Gesamtbilanz kön-
nen dennoch dieses Planungsinstrument BGS und seine Umsetzungen
als innovativ und positiv für die langfristige Erhaltung der Kultur- und
Naturlandschaft beurteilt werden. Insbesondere die vorgenommene
Gesamtschau der Landnutzungen mit einer Koordination mit dem aus-
ufernden Erholungsbetrieb war und bleibt sehr bedeutsam.
Ein Entwicklungs- und Erhaltungskonzept
für das Berggebiet mit «Sonderfall» Malbun
Ausgelöst durch ein Landtagspostulat des Jahres 1987 wurde im Jahre
2000 ein «Entwicklungs- und Erhaltungskonzept Berggebiet» vom
Landtag gebilligt. Das Bearbeitungsgebiet wurde umfassender als der
BGS-Perimeter oberhalb der 1100-m-Höhenlinie gewählt. Der Erho-
lungsraum mit seinem Konfliktpotenzial und die Bedeutung des Bergge-
bietes als Rückzugsraum für Pflanzen und Tiere sollten verstärkt
berücksichtigt werden. Der Tourismus im Wintersportort Malbun mit
seiner Hotellerie war in den Logiernächten rückläufig, die Zunahme der
Ferienhäuser mit den «kalten Betten» hingegen weiterhin gegeben. Die
Zahl der Erholungssuchenden nahm laufend zu und deren Aktionsra-
dius erweiterte sich. Es folgte darum ein Malbuner Tourismuskonzept.
Es bejahte einen familienfreundlichen Tourismus, was wohl in der brei-
ten Bevölkerung mehrheitsfähig ist. Das Bergbahnenkonzept des Jahres
2003 sah 26 Millionen Franken Investitionskosten vor, darunter auch
Beschneiungsanlagen. Im Jahr 2010 folgte ein Verkehrskonzept mit Tief-
garage und weiteren 18 Millionen Franken Investitionen. Ohne mass-
gebliche Mithilfe der öffentlichen Hand (Land und Gemeinden) wären
alle diese touristischen Investitionen nie getätigt worden. Malbun wird
weiterhin ein Sorgenkind bleiben, weil die Stossrichtung unter dem tou-
ristischen Wettbewerbsdruck nicht ausreichend klar definiert ist und
inkonsequent umgesetzt wird. Ursprünglich war in der Berglandpla-
nung die Anlage eines Ringdorfes mit Weilern im hinteren Malbunkes-
sel vorgesehen gewesen. Man hatte dabei allerdings die Lawinengefahr
nicht berücksichtigt. Der Lawinenzonenplan 1973 führte zur Auswei-
sung Roter Zonen, die die Überbauungsmöglichkeiten räumlich massiv
einschränkten.
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