Herbert Wille
Bedenken gegen allzu weitgehende bzw. unbegrenzte Einwirkungsbe-
fugnisse der staatlichen Denkmalschutzorgane, namentlich der Regie-
rung, geäussert wurden, da nicht zu übersehen ist, dass in diesem
Zusammenhang denkmalschützerisches Verwaltungshandeln auf wirt-
schaftliche Interessen Privater trifft, mit anderen Worten aus Gründen
des Denkmalschutzes staatliche Massnahmen im Vordergrund stehen,
die die private Eigentumsfreiheit einengen und beschränken können.
Es wurden aus all diesen Gründen Stimmen laut, die für eine
Zurückhaltung des Gesetzgebers plädierten.'” Der Denkmalschutz
wurde zwar grundsätzlich bejaht, doch als eine «Frage des Masses» ver-
standen.'® So lautete zusammenfassend ein Votum: «Ich glaube, wir
haben allen Grund, uns hier zu bemühen, dass das letzte Wenige, das
noch da ist, erhalten bleibt. Auf der anderen Seite haben wir aber die
Pflicht als Volksvertreter, die private Sphäre des Bürgers vor unliebsa-
men An- und Übergriffen der Bürokratie zu schützen.»!
Zugleich wurde an die in der ersten Lesung der Regierungsvorlage
vorgebrachte Kritik auch die Erwartung geknüpft, dass sie der Regie-
rung dienlich sei und sie zu «konstruktiven Alternativvorschlägen»
bewegen möge. !®
3. Inhalt und Umfang des Denkmalschutzes
a) Kommission des Landtags
Die vom Landtag zur Beratung der Regierungsvorlage (RV) eingesetzte
Kommission bemühte sich um vermittelnde Antworten, auch wenn die-
se erwartungsgemäss nicht zu gewichtigen inhaltlichen Korrekturen
15 LtProt. 1976, Bd. I, S. 24 (Abg. Dr. Karlheinz Ritter in der öffentlichen Landtags-
sitzung vom 8. April 1976).
16 LtProt. 1976, Bd. I, S. 24 (Abg. Dr. Karlheinz Ritter in der öffentlichen Landtags-
sitzung vom 8. April 1976).
17 LtProt. 1976, Bd. I, S. 25 f. (Abg. Dr. Peter Marxer in der öffentlichen Landtagssit-
zung vom 8. April 1976).
18 LtProt. 1976, Bd. I, S. 24 (Abg. Dr. Karlheinz Ritter in der öffentlichen Landtags-
sitzung vom 8. April 1976).
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