Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Christian Frommelt 
Selbstverständlich hat sich auch die thematische Vielfalt im Zeitverlauf 
stark erhöht, wobei vor allem innerhalb der einzelnen Politikfelder ste- 
tig neue Regulierungsbereiche entstehen. Entsprechend schwierig ist es, 
eine konsistente und dennoch einfach verständliche Politikfeldkodie- 
rung zu entwickeln. Die Abbildungen 4 und 5 können deshalb nur einen 
groben Eindruck über die Themen der Landtagsarbeit und jene der 
Rechtssetzung bieten. Gerade im Bereich Wirtschaft sowie im Bereich 
Umwelt ergingen in den vergangenen Jahren stark differenzierte Regu- 
lierungen.® Auf den Bereich Wirtschaft entfielen in den Jahren 2009 bis 
2012 auch am meisten Landesgesetzblätter. Dies ist jedoch vor allem auf 
Handelsvorschriften im Sinne von Massnahmen zur Durchsetzung 
internationaler Sanktionen wie z.B. die Verordnung über Massnahmen 
gegenüber Syrien (LGBl. 2012 Nr. 159, LR 946.223.8) zurückzuführen, 
welche die Landtagsarbeit grundsätzlich nicht tangieren. 
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass der Landtag bereits in 
der Mandatsperiode von 1974 bis 1978 in allen wesentlichen Politikfel- 
dern Vorlagen behandelte. Insofern hat sich weniger die Themenvielfalt 
als der Spezifizierungsgrad innerhalb der einzelnen Politikfelder geän- 
dert. Für die Landtagsabgeordneten bedeutet dies, dass sie in ihrer 
Funktion als Gesetzgeber noch viel stärker von der Expertise der Regie- 
rung und Verbände abhängen. Für ein exaktes Verständnis der Themen- 
vielfalt der Landtags- und Regierungstätigkeit und deren Veränderung in 
den vergangenen Jahrzehnten sind jedoch weitere Analysen nötig. 
Die bisherigen Ausführungen haben sich vor allem auf die techni- 
schen Aspekte der Regierungs- und Landtagstätigkeit beschränkt. Im 
folgenden Kapitel steht deshalb die Arbeitsweise des Landtages im Zen- 
trum und die Frage, inwieweit sich daraus Schlussfolgerungen zur poli- 
tischen Kultur Liechtensteins ableiten lassen. 
  
8 In der liechtensteinischen Rechtsordnung wird der Bereich Umwelt lediglich unter 
dem Titel «Schutz des ökologischen Gleichgewichts» als ein Unterkapitel des Be- 
reichs «Gesundheit —- Arbeit — Soziale Sicherheit» (LR 814) geführt. Mit diversen 
Vorschriften zu Themen wie z.B. Lärmschutz, Emissionshandel, Schutz vor nichtio- 
nisierenden Strahlungen, Umweltinformation etc. handelt es sich dabei jedoch über 
ein äusserst vielfältiges und stark differenziertes Regulierungsfeld. 
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