Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Christian Frommelt 
quenz ist also nicht nur das Resultat der Internationalisierung, sondern 
erstreckt sich auch auf nationale Regulierungsbereiche. 
Interessant ist dabei, dass seit den 1990er-Jahren die Regulierungs- 
dichte deutlich stärker angestiegen ist als der Umfang der Landtagstätig- 
keit. So hat sich die Anzahl im Landtag behandelter Traktanden sowie 
die Anzahl Sitzungstage zwischen 1997 und 2015 nicht erhöht (Büsser 
und Frommelt 2016). Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der 
Landtag weniger stark in die Rechtssetzung eingebunden ist. Vielmehr 
zeigt die detaillierte Analyse, dass das Verhältnis von Gesetzen und Ver- 
ordnungen seit den 1970er-Jahren zwar gewissen Schwankungen unter- 
liegt, insgesamt aber nur eine leichte Zunahme der Verordnungstätigkeit 
festgestellt werden kann. So wurden beispielsweise in den Jahren 1974 
bis 1977 90 Gesetze und 168 Verordnungen, in den Jahren 2009 bis 2012 
453 Gesetze und 944 Verordnungen publiziert, was für beide Perioden 
ein ungefähres Verhältnis von zwei Verordnungen auf ein Gesetz ergibt. 
Dass die Anzahl vom Landtag behandelter Traktanden seit den 
späten 1990er-Jahren nicht weiter angestiegen ist, lässt sich auch darauf 
zurückführen, dass im Landtag vermehrt grössere Gesetzespakete ın 
einem Traktandum behandelt werden. Ein besonderes Beispiel ist das 
Partnerschaftsgesetz (LGBl. 2011 Nr. 350), wonach die damit verbun- 
dene Einführung einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlecht- 
licher Paare Änderungen in über fünfzig weiteren Gesetzen benötigte 
(siehe Bericht und Antrag 2010/139). Des Weiteren hat sich der Anteil 
der im Bereich des Internationalen Rechts erlassenen Rechtsakte, welche 
die Zustimmung des Landtages erforderten, in den vergangenen Jahren 
stetig verringert. So hat der Landtag von 1995 bis 1999 37 Prozent der 
im Bereich des Internationalen Rechts erlassenen Rechtsakte zuge- 
stimmt, während dies im Zeitraum von 2010 bis 2014 nur mehr für 
27 Prozent der Rechtsakte gilt. Eine Erklärung dafür liegt in der Ein- 
bindung Liechtensteins in den Schengen-Raum, weshalb neue europäi- 
sche Rechtsvorschriften meist in Form eines Notenwechsels zwischen 
Liechtenstein und der Europäischen Union (EU) und damit ohne Zu- 
stimmung des Landtages in die liechtensteinische Rechtsordnung inte- 
griert werden. 
Einen weiteren Indikator für den Umfang der Landtags- und Re- 
gierungstätigkeit bietet die Anzahl Voten im Rahmen einer Landtags- 
debatte. In der Mandatsperiode von 1974 bis 1978 wurden insgesamt 
5780 Wortmeldungen von Landtagsabgeordneten und Regierungsmit- 
300
	        

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