Christian Frommelt
quenz ist also nicht nur das Resultat der Internationalisierung, sondern
erstreckt sich auch auf nationale Regulierungsbereiche.
Interessant ist dabei, dass seit den 1990er-Jahren die Regulierungs-
dichte deutlich stärker angestiegen ist als der Umfang der Landtagstätig-
keit. So hat sich die Anzahl im Landtag behandelter Traktanden sowie
die Anzahl Sitzungstage zwischen 1997 und 2015 nicht erhöht (Büsser
und Frommelt 2016). Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass der
Landtag weniger stark in die Rechtssetzung eingebunden ist. Vielmehr
zeigt die detaillierte Analyse, dass das Verhältnis von Gesetzen und Ver-
ordnungen seit den 1970er-Jahren zwar gewissen Schwankungen unter-
liegt, insgesamt aber nur eine leichte Zunahme der Verordnungstätigkeit
festgestellt werden kann. So wurden beispielsweise in den Jahren 1974
bis 1977 90 Gesetze und 168 Verordnungen, in den Jahren 2009 bis 2012
453 Gesetze und 944 Verordnungen publiziert, was für beide Perioden
ein ungefähres Verhältnis von zwei Verordnungen auf ein Gesetz ergibt.
Dass die Anzahl vom Landtag behandelter Traktanden seit den
späten 1990er-Jahren nicht weiter angestiegen ist, lässt sich auch darauf
zurückführen, dass im Landtag vermehrt grössere Gesetzespakete ın
einem Traktandum behandelt werden. Ein besonderes Beispiel ist das
Partnerschaftsgesetz (LGBl. 2011 Nr. 350), wonach die damit verbun-
dene Einführung einer eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlecht-
licher Paare Änderungen in über fünfzig weiteren Gesetzen benötigte
(siehe Bericht und Antrag 2010/139). Des Weiteren hat sich der Anteil
der im Bereich des Internationalen Rechts erlassenen Rechtsakte, welche
die Zustimmung des Landtages erforderten, in den vergangenen Jahren
stetig verringert. So hat der Landtag von 1995 bis 1999 37 Prozent der
im Bereich des Internationalen Rechts erlassenen Rechtsakte zuge-
stimmt, während dies im Zeitraum von 2010 bis 2014 nur mehr für
27 Prozent der Rechtsakte gilt. Eine Erklärung dafür liegt in der Ein-
bindung Liechtensteins in den Schengen-Raum, weshalb neue europäi-
sche Rechtsvorschriften meist in Form eines Notenwechsels zwischen
Liechtenstein und der Europäischen Union (EU) und damit ohne Zu-
stimmung des Landtages in die liechtensteinische Rechtsordnung inte-
griert werden.
Einen weiteren Indikator für den Umfang der Landtags- und Re-
gierungstätigkeit bietet die Anzahl Voten im Rahmen einer Landtags-
debatte. In der Mandatsperiode von 1974 bis 1978 wurden insgesamt
5780 Wortmeldungen von Landtagsabgeordneten und Regierungsmit-
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