Christian Frommelt
kretariats im Jahr 1990 und später dessen Umwandlung in den Parla-
mentsdienst. Auch mit Blick auf die Regierung beziehen sich die Verän-
derungen vor allem auf den organisatorischen Bereich wie z.B. die zwi-
schenzeitlich vollamtliche Tätigkeit aller Regierungsräte. In den folgen-
den zwei Kapiteln werden die Regierungs- und Landtagstätigkeit in den
Mandatsperioden von 1974 bis 1978 sowie 2009 bis 2013 miteinander
verglichen.
Veränderungen im Umfang der Landtags-
und Regierungstätigkeit
Um den Umfang der Landtags- und Regierungstätigkeit zu messen, bie-
ten sich verschiedene Indikatoren an. So werden in Tabelle 1 die Anzahl
Arbeitssitzungen (ohne Eröffnungssitzungen) und Sitzungstage sowie
die Anzahl Traktanden für die Jahre 1974 bis 1977 sowie 2009 bis 2012
dargestellt. Die Tabelle zeigt, dass sich der Umfang der Landtagstätigkeit
sowohl mit Blick auf die Anzahl Sitzungstage als auch der behandelten
Traktanden stark erhöht hat. Ähnliches gilt für die Anzahl der von der
Regierung dem Landtag vorgelegten Berichte. Im Unterschied dazu hat
sich die Anzahl Arbeitssitzungen nicht verändert. Dies unterstreicht,
dass der Landtag auch in den 1970er-Jahren über das ganze Jahr hinweg
regelmässig tagte, um entsprechende Politikgeschäfte zu behandeln. Eine
weitere Parallele ist, dass bereits in den 1970er-Jahren Sitzungen verein-
zelt bis in die Nacht dauerten. So endete beispielsweise die Sitzung vom
19. Dezember 1974 erst um 22.40 Uhr.
Dass der Umfang der Landtags- und Regierungstätigkeit stark an-
gestiegen ist, widerspiegelt sich auch in der chronologischen Rechts-
sammlung Liechtensteins (www.gesetze.li). Abbildung 1 stellt dar, wie
viele Landesgesetzblätter jeweils in einem Kalenderjahr publiziert wur-
den. Im Untersuchungszeitraum hat sich die Anzahl publizierter Lan-
desgesetzblätter von 40 im Jahr 1970 auf 602 im Jahr 2011 erhöht. Seit-
her ist die Anzahl Landesgesetzblätter wieder leicht zurückgegangen
und liegt für das Jahr 2015 bei 372 publizierten Landesgesetzblättern.
Die Abbildung zeigt auch, dass die Rechtssetzungsfrequenz mit dem
EWR-Beitritt Liechtensteins vom 1. Mai 1995 sprunghaft angestiegen
ist. Während 1994 noch 86 Landesgesetzblätter veröffentlicht wurden,
waren es im Jahr 1995 bereits 233 Landesgesetzblätter.
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