Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Klaus Biedermann / Guido Wolfinger 
Otto P. Clavadetscher. Seit 1998 bearbeitet Claudius Gurt, ehemaliger 
Mitarbeiter Clavadetschers, das Liechtensteinische Urkundenbuch. 
Mit der Sammlung und Veröffentlichung von Regesten und 
Urkunden hat der Historische Verein eine wertvolle Grundlagenarbeit 
geleistet, deren Früchte allen Forscherinnen und Forschern zur liechten- 
steinischen Geschichte zugutekommen. Das erwähnte Pionierwerk von 
Peter Kaiser wurde zudem 1989 — mit einem wissenschaftlichen Apparat 
versehen - vom Balzner Historiker Arthur Brunhart neu herausgegeben. 
Heimat- und Denkmalschutz, Inventarisierung 
von Kunstdenkmälern 
Als an der Jahresversammlung 1910 die Gründung eines «Vereins für 
Heimatschutz» in Liechtenstein angeregt wurde, beantragte Albert 
Schädler, diese Aufgabe dem Historischen Verein zu übertragen. Der 
Antrag wurde angenommen, was 1912 zu einer Neufassung der Statuten 
führte. Wichtiges Ziel des Vereins war es nun auch, «die Eigenheit des 
Landes zu erhalten, a) durch Schutz des Landschaftsbildes, der erhal- 
tungswürdigen Sitten und Gebräuche; b) durch Pflege der bodenständi- 
gen Bauweise, soweit sie charakteristisch und beachtenswert ist, und 
durch Erhaltung der bestehenden historisch interessanten Bauten; 
c) durch tunlichsten Schutz der Naturdenkmäler des Landes». 
In der Folge bat der Historische Verein 1929 die Regierung, bei der 
Erteilung von Baubewilligungen darauf zu achten, dass bei Neubauten 
auch der Landschaftsschutz berücksichtigt werde. Gerade in Vaduz 
seien in letzter Zeit Neubauten entstanden, die man als Störung des 
Landschaftsbildes betrachten müsse. Konkret beanstandete der Histori- 
sche Verein 1932 auch das von Architekt Ernst Sommerlad entworfene 
Bauprojekt von Hermann Zickert an der Feldstrasse in Vaduz. Gebaut 
wurde dieses besondere Haus mit seinem markanten viertelkreisförmi- 
gen Grundriss trotzdem — und es steht heute unter Denkmalschutz. 
Der Historische Verein war aktiv engagiert bei der Erarbeitung des 
ersten Denkmalschutzgesetzes, das 1944 in Kraft trat. Dieses Gesetz 
ermöglichte es der Regierung in Vaduz, eine Inventarliste der schützens- 
werten Baudenkmäler in Liechtenstein zu erstellen. Eine Frucht dieser 
Inventarisierung war das vom Historischen Verein initiierte und 1950 
erschienene Buch «Die Kunstdenkmäler des Fürstentums Liechten- 
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