Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft
nicht möglich war. All diese Erfahrungen mündeten später in die Grün-
dung des Liechtenstein-Instituts im Jahre 1986.'® Die Forschungstätig-
keit, die im VLAG aufgekeimt war, wurde ans Liechtenstein-Institut als
Forschungseinrichtung übertragen, sodass der Verlag sich künftig wie-
der ausschliesslich dem verlegerischen Geschäft widmen konnte.”
2. Grundlegendes
Wie aus der Entstehungsgeschichte des Verlages erhellt, besteht ein
besonderes Beziehungsgefüge zwischen der LAG, dem VLAG und dem
Liechtenstein-Institut. Sie alle sind nicht nur aus dem gleichen Impetus
heraus entstanden, nämlich dem Bedürfnis «einer sachgerechten Ausei-
1. sondern sind
nandersetzung mit unserem Kleinstaate Liechtenstein»?
auch funktionell, organisatorisch und reglementarisch miteinander ver-
flochten.
Funktionell ist der VLAG bzw. dessen Verlagstätigkeit in die
Zwecksetzung der LAG eingebunden. Die LAG als Verein hat gemäss
ihren Statuten eine doppelte Zwecksetzung: Zum einen verfolgt sie den
materialen Zweck, sich unter Förderung des persönlichen Kontakts und
der Freundschaft ihrer Mitglieder für liechtensteinische Belange einzu-
setzen und sich am Diskurs zu liechtensteinrelevanten Themen zu betei-
ligen. So sollen sich ihre Mitglieder zu verantwortungsbewussten Staats-
bürgern entwickeln. Zum anderen ist die LAG - und bemerkenswerter-
weise steht dies als bloss formaler Zweck gleichrangig daneben —
Trägerin des Verlages. Dadurch eröffnet sich für die LAG neben der
direkten Zweckverfolgung durch ein aktives Vereinsleben gegenüber der
begrenzten Zahl ihrer Mitglieder eine wesentliche Erweiterung ihres
Wirkungskreises.” Denn die Verlagstätigkeit, die auf indirektem Wege
letztlich ebenso den genannten Zielen des materialen Zwecks dient, rich-
tet sich an die gesamte Öffentlichkeit und erzielt mithin viel grössere
Breitenwirkung. Ein empirischer Vorteil einer derartig material-formel-
19 Batliner, Idee, S. 12; siehe Broggi/Gantner /Marxer / Wille, S. 26-29.
20 Zum vorangehenden Absatz Büchel/Meier, Protokoll, S. 2 f.; Broggi/Gantner/
Marxer / Wille, S. 25 f. m.w.H.
21 Wille, S. 9.
22 Vgl. Haas, Land, S. 38.
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