Wilfried Marxer
harren. Man muss dies mit den Mitteln vergleichen, die der Regierung
für Expertenarbeit, Gutachten und Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung
standen oder stehen: Im Jahr 2000 waren dies 7,5 Mio. Franken, infolge
Spardrucks sank der Betrag 2014 auf 2,1 Mio. Franken.
Neben diesen Ausgaben gemäss Konto-Position 012 in den Re-
chenschaftsberichten der Regierung (Experten, Gutachten, Öffentlich-
keitsarbeit) weisen die Rechenschaftsberichte zahlreiche weitere Positio-
nen auf, die Auftragsstudien einschliessen, also etwa Expertenberichte,
Projektförderungen, Unterstützung für Jubiläumsveranstaltungen,
Finanzmittel für Analysen, Untersuchungen, Kontrollen, Planungsleis-
tungen, Beratungen, Erhebungen u.a., die direkt oder indirekt wissen-
schaftlichen Input beinhalten. Einschliesslich der oben erwähnten
Expertenausgaben der Regierung beliefen sich die entsprechenden Aus-
gaben im Jahr 2000 auf insgesamt etwas mehr als 11 Mio. Franken, im
Jahr 2014 auf 6 Mio. Franken. Dies zeigt, dass für Auftragsstudien und
Ähnliches deutlich mehr Geld zur Verfügung steht als für die freie wis-
senschaftliche Forschung.
Der Rückgang der Finanzmittel für Gutachten und Untersuchun-
gen hat allerdings auch einen negativen Effekt für die Forschungsein-
richtungen, die sich teilweise mittels Auftragsstudien finanzieren. Denn
die Universität Liechtenstein wie auch das Liechtenstein-Institut werden
bei Finanzdebatten im Landtag regelmässig mit dem Vorwurf konfron-
tiert, dass der Anteil des Staatsbeitrages zu hoch sei und stattdessen stär-
ker Zweit- und Drittmittel eingeworben werden sollten.!* Dabei liegt
dieser Anteil in Liechtenstein ohnehin schon weit über dem, was bei-
spielsweise an schweizerischen Universitäten und Hochschulen üblich
ist. Wenn wir das Beispiel Liechtenstein-Institut heranziehen, macht der
Staatsbeitrag von 1 Mio. Franken im Rechnungsjahr 2015 gerade einmal
58 Prozent der Ausgaben des Instituts aus. 42 Prozent oder etwas mehr
als 700000 Franken mussten in Form von Zweit- oder Drittmitteln
generiert werden.
10 Als Erstmittel gelten in der Regel die Grundfinanzierungen, beispielsweise durch
staatliche Sockelbeiträge, für die Grundausstattung mit Personal, Infrastruktur etc.
Als Zweitmittel gelten Zuwendungen beispielsweise aus staatlichen Forschungs-
fonds. Als Drittmittel gelten Erträge aus Dienstleistungen, etwa Auftragsstudien,
oder auch Zuwendungen von Stiftungen, privaten Spendern u.a.
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