Wilfried Marxer
2500 Lexikonartikeln zu Orten, Personen und geschichtlichen Begeben-
heiten hat in der Erarbeitung öffentliche Mittel in der Grössenordnung
von mehr als 5 Mio. Franken erfordert, die vom Landtag in mehreren
Tranchen genehmigt wurden.” Die Finanzierung einer Online-Ausgabe,
womit die qualitativ hochstehenden Artikeleinträge weltweit zugänglich
würden, erweist sich indes als enorm schwierig. Wir reden dabei von
einem Betrag in der Grössenordnung von weniger als 5 Prozent der
ursprünglichen Kosten. Ein Engagement des Staates, namentlich ein
finanzielles, ist in solchen Fragen unabdingbar und gesamtgesellschaft-
lich betrachtet sinnvoll und notwendig - aber inzwischen fast unmöglich
geworden. Wir schreiben das Jahr 2016.
Dabei ist die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit einer verstärkten
Forschungsförderung in Liechtenstein schon lange ein Thema. Über die
Schwierigkeiten einer zeitgemässen Forschungsförderung wurde weiter
oben im Zusammenhang mit einem Forschungs- und Innovationsförde-
rungsgesetz kurz berichtet. Einen klaren Impuls hatte bereits Hans-Jörg
Rheinberger (1998) mit seinen Gedanken zum Verhältnis von Staat und
Wissenschaft anlässlich der akademischen Feier vom 17. Mai 1998 zur Er-
öffnung des neuen Gebäudes des Liechtenstein-Instituts in Gamprin ge-
setzt. Sein Vorschlag zur Einrichtung eines liechtensteinischen For-
schungsfonds hat aber bis heute keinen Niederschlag gefunden. Auch
eine unveröffentlichte Studie zur Förderung von Forschung, Wissen und
Wohlstand in Liechtenstein (Güldenberg et al. 2010) ist fruchtlos verhallt.
Die Autoren griffen die Idee von Rheinberger auf und regten an, aus dem
7 Brunhart (2013) schildert den Werdegang des Historischen Lexikons: vom Be-
schluss des Vorstandes des Historischen Vereins für das Fürstentum Liechtenstein
am 8. Juni 1988 bis zur Durchführung des Projektes. Der Redaktionsschluss erfolgte
am 31. Dezember 2011, die Publikation im Jahre 2013 — 25 Jahre nach Projektbe-
ginn. Am Projekt waren rund 190 Autorinnen und Autoren beteiligt. Der anfängli-
chen Kreditzusprache des Landtags in der Höhe von 2,3 Mio. Franken (November
1988) folgte aufgrund des Berichtes und Antrages der Regierung Nr. 93/2000 eine
weitere Kreditzusage von 1,979 Mio. Franken durch den Landtag im Oktober 2000
praktisch ohne Debatte. Im Oktober 2005 befasste sich der Landtag erneut mit dem
Projekt (Bericht und Antrag Nr. 60/2005). Es ging um die Verlängerung der Lauf-
zeit des Projektes bzw. der seinerzeitigen Kreditzusage um ein Jahr. Im September
2006 stand mit Bericht und Antrag der Regierung Nr. 73/2006 erneut ein Verpflich-
tungskredit auf der Agenda. Es ging um einen Betrag von 750 000 Franken für die
Drucklegung. Die Anträge der Regierung fanden jeweils einhellige Zustimmung.
Die drei Kreditzusagen summieren sich auf 5,029 Mio. Franken.
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