Wilfried Marxer
oder nicht primär auf ein ökonomisches Interesse stossen oder die zu
aufwendig oder risikobehaftet für rein private Forschungseinrichtungen
oder Unternehmen sind. Hierzu zählen auch viele Forschungsbereiche
aus der Technik und den Naturwissenschaften. Ganz speziell gilt dies
aber auch für viele Zweige der Geistes- und Sozialwissenschaften, der
Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. In grösseren Staaten gibt es mit-
unter private Forschungseinrichtungen, auch Thinktanks, die über eine
ausreichende Grösse und Kapazität verfügen, um wenigstens sektoriell
entsprechende Forschung zu betreiben, und für welche mitunter auch
eine ökonomisch interessante Nachfrage besteht. Im Kleinstaat Liech-
tenstein lassen sich hingegen viele Studien und Projekte nicht gewinn-
orientiert oder kostendeckend durchführen. Dennoch können nicht ein-
fach Forschungsergebnisse aus dem Ausland auf Liechtenstein übertra-
gen werden. Liechtenstein ist ein eigenständiger Forschungsgegenstand,
bedingt durch die staatliche Souveränität, die eigene Geschichte, das spe-
zifische politische System, die einzigartige Verfassung und viel anderes.
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit Liechtenstein erfolgt an
auswärtigen Forschungsinstituten und Universitäten kaum, sie muss
mehrheitlich im eigenen Land geleistet werden. Eine kommerzielle Ver-
wertbarkeit dieser Forschung ist jedoch undenkbar und auch das private
Sponsoring solcher Forschung stösst an Grenzen. Eine finanzielle För-
derung durch die öffentliche Hand erscheint daher unabdingbar.
Forschung kann immer für Überraschungen gut sein. Vielleicht
endet sie ohne bahnbrechende neue Erkenntnisse, vielleicht kommt aber
etwas Unerwartetes heraus, das grossen Nutzen bringt. Forschung birgt
daher neben der Chance, dass etwas Neues entdeckt wird, immer ein
gewisses Risiko. Auch aus diesem Grund stösst die private Forschungs-
förderung an Grenzen, insbesondere im Bereich der Grundlagenfor-
schung, die somit wesentlich auf öffentliche Finanzierung angewiesen
ist. Dabei sollte Forschung möglichst frei von einengenden Vorgaben
sein und dem Prinzip der Forschungsfreiheit folgen können. Mitunter
ergibt sich erst in weiterer Folge oder indirekt ein ökonomisch verwert-
barer Nutzen, etwa in der technischen oder medizinischen Forschung.
Bei den Geistes- und Sozialwissenschaften ist eine kommerzielle Ver-
wertbarkeit ohnehin meist von vornherein ausgeschlossen.
Nicht jede Forschung lässt sich an ihrer direkten wirtschaftlichen
Verwertbarkeit messen. Forschung in den Bereichen der Rechts-, Geis-
tes- oder Sozialwissenschaft und anderen Wissenschaftsbereichen leistet
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