Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Claudius Gurt 
den und nach Süden. Über ihren rechtsrheinisch gelegenen Herrschafts- 
komplex errichteten sie aber eine eng verflochtene Familienherrschaft, 
für deren Verständnis die überlieferten Schriftzeugnisse aus den heute 
bündnerischen und vorarlbergischen Archiven unbedingt zu berück- 
sichtigen sind. 
Für die Einlösung der beiden zentralen Forderungen, die damit an 
den zweiten Werkteil des LUB gestellt wurden, nämlich die möglichst 
umfassende Aufnahme der in Frage kommenden Dokumente und deren 
möglichst schnelle Bereitstellung für die Forschung, bot sich eine inzwi- 
schen durch die moderne Technik ermöglichte schriftliche Kommunika- 
tionsform an. Und zwar eine über das Internet zugängliche elektroni- 
sche Publikation der jeweils auf Editionsstufe fertig bearbeiteten Schrift- 
zeugnisse, in Form einer sogenannten «rollenden Edition». 
Abb. 2: Die Online-Version des Liechtensteinischen Urkundenbuchs Teil II (LUB II digital) 
mit der aufgerufenen Urkunde vom 4. März 1466 (LLA Vaduz U15). 
  
  
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