Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Claudius Gurt 
1920 und 1925 bearbeiteter erster Band mit «Regesten von Vorarlberg 
und Liechtenstein bis zum Jahre 1260» herausgegeben werden. Als 
eigenständiges Editionswerk geht das LUB wie erwähnt auf das Jahr 
1934 zurück. Damals beschloss der Landtag auf Anregung des Land- 
tagsabgeordneten Wilhelm Beck einen jährlichen Beitrag von 750 Fran- 
ken für die Veröffentlichung der für die Geschichte Liechtensteins wich- 
tigen Dokumente im Jahrbuch. Acht Jahre später schlug dann endlich 
die Geburtsstunde des LUB, das mit seiner im Anhang des JBL 42 (1942) 
publizierten ersten Lieferung gleichsam das Licht der interessierten Welt 
erblickte. Bis zum Jahr 1953 edierte Franz Perret, der bereits am BUB 
mitarbeitete und noch die beiden Bände des UB südl. St. Gallen heraus- 
geben sollte, in je sechs Lieferungen die ersten beiden Bände des «LUB 
I. Teil: Von den Anfängen bis zum Tod Bischof Hartmanns von Wer- 
denberg-Sargans 1416». Dabei legte der erste Band die liechtensteinrele- 
vanten Schriftzeugnisse aus dem bischöflichen Archiv in Chur und aus 
dem Archiv Pfäfers in St. Gallen und der zweite Band diejenigen aus den 
Archiven in St. Gallen vor. Für zwei weitere Bände des LUB, nämlich 
für den dritten und den fünften (in zwei Halbbände aufgeteilten) Band, 
zeichnete Benedikt Bilgeri verantwortlich. In sieben in den Jahrbüchern 
59 bis 63 (1959-1963) und 73 bis 75 (1973-1975) publizierten Lieferun- 
gen veröffentlichte er die Urkunden aus den Vorarlberger Archiven 
und in weiteren zwölf von 1976 bis 1987 herausgebrachten Lieferungen 
(JBL 76-87) diejenigen aus deutschen Archiven. 
Nachdem «die ersten drei Bände des Liechtensteinischen Urkun- 
denbuches [...] in der urkundlichen Bestandesaufnahme das liechtenstei- 
nische Staatsgebiet ein[kreisten]», so Georg Malin in der Einleitung zu 
dem von ihm bearbeiteten vierten Band des LUB I, «kann die Bearbei- 
tung des Kerngebietes, dem die umfangreiche Urkundenedition gilt, 
nicht mehr weiter hinausgeschoben werden. Die Anwartschaft auf Publi- 
kation der in Liechtenstein liegenden Urkunden ist legitim.» In acht im 
JBL 63 bis 68 (1964-1968) und 70 bis 71 (1970-1971) vorgelegten Liefe- 
rungen erfüllte Georg Malin denn auch die von ihm übernommene Auf- 
gabe mit Bravour. Zusätzlich zu den in den liechtensteinischen Archiven 
liegenden Urkunden enthält dieser vierte Band auch noch das «Brandi- 
sische Urbar» (entstanden zwischen 1509 und 1517), das «Sulzisch-Ho- 
henemsische Urbar» (entstanden zwischen 1617 und 1619) und das «Ur- 
bar der Herrschaft Schellenberg» (entstanden vermutlich zwischen 1614 
und 1619). Sie sind als Quellen zur Wirtschaftsgeschichte von eminenter 
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