Volltext: Wer Bescheid weiss, ist bescheiden

Claudius Gurt 
serst ergiebigen Quelle liegt seit 2006 vor.° Unter anderem «dem Freun- 
de der Familienforschung Stoff und Anregung» bieten, sollte «Das Le- 
gerbuch oder Steuerbuch vom Jahre 1584», das Joseph Ospelt im JBL 30 
(1930) veröffentlichte, das «einen Vergleich der sozialen Verhältnisse der 
Zeit vor rund 350 Jahren mit jener unserer Tage» ermöglichen sollte, so 
der Zweck seiner Arbeit. 
Einem zentralen Thema der spätmittelalterlichen liechtensteini- 
schen Geschichte widmete sich Rupert Ritter in seinem im JBL 43 (1943) 
publizierten Beitrag «Die Brandisischen Freiheiten», in welchem er die 
vorhandenen, für die Landesherrschaft der Freiherren von Brandis und 
ihrer Nachfolger zentralen Urkunden edierte. Einen Einblick in die öko- 
nomischen Verhältnisse, das Rechnungswesen und in die Tätigkeit der 
Landammänner des liechtensteinischen Staates im 18. Jahrhundert 
gewährt uns Joseph Ospelt mit seinen beiden in den Jahrbüchern 45 
(1945) und 48 (1948) veröffentlichten Arbeiten «Zwei Landschaftsrech- 
nungen aus dem 18. Jahrhundert» und «Aus der Rentamtsrechnung für 
1786»; in ihnen dürfte «der Volkswirtschaftler und der Volkskundler [...] 
manche willkommene Nachricht finden», so Ospelts Überzeugung. 
«Ein lebendiges und anschauliches Bild vom Werden eines Künstlers» 
können uns «Josef Rheinbergers Briefe an seine Eltern (1851-1872)» ver- 
mitteln, ist Harald Wanger zu deren im JBL 61 (1961) erfolgten Veröf- 
fentlichung überzeugt. 
«Die Landesbeschreibung des Landvogts Josef Schuppler aus dem 
Jahre 1815», von Alois Ospelt im JBL 75 (1975) ediert, ist nicht nur «in 
erster Linie eine Landeskunde, eine Momentaufnahme der wirtschaftli- 
chen, politischen und sozialen Verhältnisse Liechtensteins, [...] aber auch 
ein frühes Stück liechtensteinischer Geschichtsschreibung», so der He- 
rausgeber. «Der Lokalisierungs-Bericht von Hofrat Georg Hauer aus dem 
Jahre 1808», von Paul Vogt im JBL 83 (1983) herausgegeben, war zwar le- 
diglich «gedacht als Entscheidungsgrundlage für die Reorganisation des 
Landes»; er stellt demzufolge «keine abgerundete Beschreibung des Fürs- 
tentums Liechtenstein» dar, vielmehr sollten «durch eine Reihe von Ver- 
waltungsreformen [...] die wichtigsten Grundsätze des Absolutismus in 
Liechtenstein durchgesetzt werden», so die Einschätzung von Vogt. Vom 
  
6 Johann Georg Helbert aus Eschen. Faksimile, Edition und Transkription, 2 Bde., 
bearbeitet von Arthur Brunhart, Rainer Wilflinger, Jürgen Schindler, 2006. 
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