ckensvorstellung weiter zu entkráften wurde eine zusátzliche Massnahme ergriffen. Im Ap-
ril 1984 beschloss der Landtag einstimmig die Einführung einer Karenzfrist von zwólf Jah-
ren zur Erlangung der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft und gleichzeitig der Aus-
schluss einer Doppelbürgerschaft. Auslándische Frauen, die einen Liechtensteiner heirate-
ten, mussten fortan zwólf Jahre Wohnsitz in Liechtenstein aufweisen, wobei die Ehejahre
doppelt záhlten. Die Ehedauer von mindestens drei Jahren wurde vorausgesetzt (Marxer
1994: 196, Marxer 2004: 9).
Nach diesen flankierenden Massnahmen schien der Weg für einen dritten Abstimmungs-
anlauf geebnet. Bis es jedoch soweit war, mussten noch einige kritische Momente über-
wunden werden, nicht zuletzt gefáhrdeten auch parteipolitische Auseinandersetzungen
immer wieder einen breiten Konsens. Mit 2370 (51.396) Ja zu 2251 (48.796) Nein und einer
Stimmbeteiligung von 86.2396 wurde am 29. Juni/1. Juli 1984 die Einführung des Frauen-
stimmrechts beschlossen.
Ein wichtiger Grund für die verspátete Einführung des Frauenstimmrechts war, dass wie in
der Schweiz dieses nicht durch einen Parlamentsbeschluss, sondern durch eine Mánner-
abstimmung erfolgen musste. Die Schweiz lenkte 1971 unter dem Druck der europáischen
Integration ein. Laut Marxer konnte Liechtenstein aus innenpolitischen Gründen nicht
Schritthalten (Marxer 1994: 203):
. Wie oben bereits erwáhnt, sind, so Marxer die sozio-ókonomischen Verháltnisse in
Liechtenstein als ein Grund zu nennen. Bis in die 40er Jahre war Liechtenstein ein
ármlicher Bauernstaat. Die klare Arbeitsteilung zwischen Mann und Frau war vor-
herrschend. Mit dem Industrialisierungsschub der 40er/5Oer Jahre, der eine über-
durchschnittliche Expansion des Dienstleistungssektors zur Folge hatte, wurden die
Voraussetzungen für ein modernes Staatswesen geschaffen. Zunáchst wurde der
Arbeitskráftemangel mit Auslánder gedeckt, bis man mit einer Bildungsreform an-
fangs der 70er Jahre versuchte, diesem Mangel entgegen zu wirken (Marxer 1994:
203).
. Des weiteren wurde die traditionell-agrarische Aufgabenteilung zwischen Mann und
Frau wurde durch das konservative Frauenbild der katholischen Kirche, die Staats-
kirche, zusätzlich manifestiert (Marxer 1994: 204).
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