„Die eingeheirateten, schriftsprachigen Mäuler übertönen unsere eher stillen,
überlegenden und weiblichen Frauen (Lehrer, verh., 50).
Wir wollen nicht von den hergelaufenen Weibsbildern regiert werden (Gipser,
verh., 61).
Eingeheiratete Auslánderinnen haben gegenüber den Liechtensteinerinnen Vor-
teile in [BJezug auf Beredsamkeit und teilweise Bildung. Sie würden vermutlich
die übrigen Frauen dominieren (Bankangestellte, ledig, 22).
Eingeheiratete Auslánderinnen sollten unter keinen Umstánden stimmen. Da
sie viel besser reden kónnen als wir, würde Liechtenstein bald von ihnen re-
giert. Sie würden unsere Mánner nur so um die Finger wickeln (Hausfrau, verh.,
25).
Wenn sie gut genug sind, die Kinder aufzuziehen, sollten sie auch wáhlen dür-
fen (Filialleiterin, 36).
Die eingeheirateten Auslanderinnen sind auch Liechtensteinerinnen. Deshalb
gehört ihnen dasselbe Recht wie uns (Hausfrau, verh., 62)“ (Marxer 1994: 177-
178).
Auffallend ist hierbei die Wortwahl. Der vermutete oder tatsáchliche Bildungsvorsprung
ausländischer Frauen wurde sowohl von Männern wie auch Frauen wahrgenommen.
Während Frauen eine Angst vor der Dominanz der Ausländerinnen artikulierten und somit
auch Minderwertigkeitsgefühle äusserten, setzten dies die Männer mit „schriftsprachigen
Mäulern“ gleich. Bis in die Gesetzgebung der 80er Jahre wurden die Ausländerinnen
doppelt stigmatisiert. Als ehemalige Ausländerinnen? und aufgrund ihres Geschlechts wa-
ren sie einer beispiellosen Diffamierung ausgesetzt, so Marxer. Die Teilung der Liech-
tensteinerinnen in „echte“ und „eingeheiratete“ spaltete nicht zuletzt auch die Frauen
(Marxer 1994: 178).
Die erste Abstimmung am 26./28. 2. 1971 ging sehr knapp aus. Bei einer Stimmbeteiligung
von 85.86% wurde das Frauenstimmrecht mit 1816 Ja zu 1897 Nein abgelehnt. Laut
Marxer lag die Ursache für dieses Scheitern im Vorprellen der FBP. Diese hatte im Herbst
1970 eine Verfassungsinitiative eingereicht und somit die Frage des Frauenstimmrechts
an eine Parteilinie gebunden. In den Reihen der VU löste dieses Vorgehen eine Trotzreak-
tion aus (Marxer 1994: 178, Marxer 2004: 5-6).
2 Durch die Heirat erhielten die Frauen die Staatsbürgerschaft ihrer Ehemänner. So erhielten die Frauen von
Liechtensteinern automatisch und ungefragt die liechtensteinische Staatsbürgerschaft. Liechtensteinerinnen,
die einen Auslánder heirateten wurden ausgebürgert, selbst wenn sie in Liechtenstein lebten.
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