Volltext: Die Dachstiftung in der Schweiz im Vergleich zur segmentierten Stiftung (Protected Cell Foundation) in Liechtenstein

Vergleich Dachstif tung segm entierte Stif tung 
  
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hohes Mass an Flexibilität und I ndividualität für die Zwecksetzung der einzelnen Segm ente erlauben 
m öchte. Aus die sem Grund sieht die Stiftungsurkunde auch ausdrücklich vor, dass neben dem Stif- 
tungsrat weitere Organe bestellt werden können, an die der Stiftungsrat bestimmte Aufgaben in den 
einzelnen Tätigkeitsbereichen der Segm ente delegieren kann.   
Die Bezeichnungen und die Tätigkeitsbereiche der Segm ente erfolgen in separaten Reg lem enten, die 
widerruflich oder unw iderruflich sein können. Ebenfalls ist ein Zweckänderungsrecht zugunsten des 
Stiftungsrates vorgesehen. Frau Hassler-Gerner führte aus, dass die Ausübung die ses Rechts vor allem 
dann in Betracht käme, wenn sich die Zwecksetzung der gem einnütz ig en Projekte der einzelnen Seg- 
mente nicht mehr verwirklichen liessen. Die begünstigten Organisationen werden von den Stiftungs- 
ratsm itgliedern zum Teil ausgewählt und auch durch die Überprüfung deren Jahresrechnungen und   
- berichte überwacht. Sollten die Stiftungsratsm itglieder hierbei zu dem Ergebnis gelangen, dass eine 
unterstützte Organisation nicht mehr den Gem einnützigkeitskriterien der Pan Protectum Stif tung PCC 
entsp rä che, würden entsprechende Änderungen bei den Beg ünstig ten vorgenommen werden. 
 Die 
segm entier te Stiftung verfüg t bereits über drei Segm ente. Für jedes von ihnen und ebenso für den 
Kern wurde ein eigenes Bankkonto errichtet. Zwei der Segm ente bezwecken unter ande rem die Förde- 
rung von Frauen und Fam ilien und eines zielt auf die Unterstützung eines Projekt einer katholischen 
Erwachsenbildung ab. Aufgrund des Gemeinnützigkeitsstatus wurde der segmentierten Stiftung die 
Befre iung von der Steuer gewährt. Ebenfalls ist sie von der Revisionsstelle befreit, da ihr Gesamtver- 
mögen den Schwellenwert von 750'000 Schweizer Franken bisher nicht erreicht hat. Neben Frau Hass- 
ler- G erner fungiert ihre Tochter als Stiftungsratsm itglied. Beide führ en die Stiftungsratstätigkeit eh- 
renam tlich aus und k önnen somit nicht nur durch die effiziente Ausgestaltungsform der segm entierten 
Stiftung, sondern auch hinsichtlich der Kosten sicherstellen, dass die eingebrachten Zustiftungen einen 
g rösstm ög lichen Wirkungsgrad haben.   
Zur Errich tung der segm entierten Stiftung befragt, führt die Stifterin aus, dass mangels Praxiserfah- 
rung einig e Hindernisse und vor allem viele Fragen beispielsweise in Bezug auf die Erstellung der 
Errichtungsdokum ente, die Kontoeröffnungen, die Eintragung oder auch die Einhaltung der sorgfalts- 
rechtlichen Bestimmungen best anden. Erfreulicherweise ist es Frau Hassler-Gerner gelungen, die 
Schwierigkeiten zielführend zu lösen. Für sie ist jedo ch nicht nachvollziehbar, weshalb bisher bis auf 
die segm entie rte Stiftung zur Einlagensicherung keine weiteren segm entiert en Stiftungen in Liechten- 
stein errichtet wurden. Sie hofft und ist zuversichtlich, dass sie in der nahen Zukunft weitere Zustifter 
für ihre Stiftung begeistern kann. Ausserdem sieht sie vor allem in Bezug auf die Anwendung von 
Rechnungslegungsstandards Verbesserungspotential. Dieser Ansicht kann durch die Autorin dieser 
Arbeit v ollum fänglich zugestimmt w erden.    
	        

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