Volltext: Die Dachstiftung in der Schweiz im Vergleich zur segmentierten Stiftung (Protected Cell Foundation) in Liechtenstein

Vergleich Dachstif tung segm entierte Stif tung 
  
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Zum Erfolg sm odell avancierte vor allem die Rechtsform der Stiftung. Bis zum Februar 2008 konnten 
in Liechtenstein mehr als 50' 000 Stiftung en verzeichnet werden. 
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Obwohl auch a ndere Gesellschafts- 
form en wie die Anstalt, die Aktiengesellschaft und Trusts in gewissem Masse Be deutung in Liechten- 
stein hab en, prägte kein anderes Rechtssubjekt den Fi nanz platz des Fürstentum s so sehr wie die Stif- 
tung. Betrachtet man nicht nur die zahlenm ässig e Überlegenheit gegenüber den anderen Gesellschafts- 
form en, sonde rn auch den Stellenwert, den die Stiftung hinsich tl ich der Erbringung von entsprec hen- 
den Dienstleistungen im Treuhandsektor einnimmt, wird deutlich, dass sie auch im volkswirtschaftlich 
g esehenen Zusamm enhang für den Fina nz platz Liechtenstein von entsprechender Wichtigkeit war und 
weiterhin 
ist.33 
 Die 
sogenannte Liechtensteiner Steueraffäre, die im Februa r 2008 pub lik wurde, führte zu einer Krise 
mit weitreichenden Konsequenzen für das Stiftungswesen. Durch einen Diebstahl von Kundendaten 
bei einer Tochtergesellschaft einer Bank in Liechtenstein und dem Verk auf dieser vertraulichen In- 
form ation en an den Nachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland wurde das Land in der aus län- 
disch en Presse als Paradies für Steuersünder und Geldwäscherei 
stigmatisiert.34 
Die angesichts dieses 
Fall es bedingte Verunsicherung v ieler Stifter war der Auslöser dafür, dass es zu einer beträchtlichen 
Zahl von Gesellschafts- und Stiftungslöschungen kam, welche längerfristig tiefgreifende Veränderun- 
gen und einen generellen Strukturwandel im klassischen liechtensteinischen Stiftungssektor herbei- 
führten.35 
  
  
Nicht erst infolge di eses Skandals, sondern bereits im Jahre 2001 beabsichtigte der Gesetzgeber, dass 
bis dahin seit 1926 nahezu unveränderte Stiftungsrecht Liechtensteins zu m oderni sie ren. Ein Hauptan- 
lieg en des Re form vorhabens war es, die Rechtssicherheit zu stärken, indem D iskussi onspunk te bas ie- 
rend auf widersprüchlicher Judikatur geklärt und ausführlichere Rechtsnormen kreiert werden. Aus- 
serd em sollt en rechtliche Fragen zum Beispiel in Bezug auf die treuhänderische Errichtung sowie die 
Überwachung und Kontrolle von Stiftungen, die Ausgestaltung des Stiftungszweckes oder die Rechte 
des Stifters geregelt 
werden.36 
Überdies wurde auch die Reduk tion von etwaigem Missbrauchspotenti- 
al angestrebt, um nicht zuletzt auch die A nerk ennung der Stiftung im A usland 
sicherzustellen.37 
                                                      
32 
Bösch, L iechtensteinisches Stiftungsrecht – Alles beim Alten oder kein Stein mehr auf dem anderen? in FS 25 Jahre L iech- 
tenstein-Insti tut (2011) 80. 
33 
Hasenb ach/Ess, Auszüge aus den Gesetzesmaterialien zur T otalrev ision des S tif tung srechts und zur Segm entierten Ver- 
bands person, in G assner/Gassner (Hrsg ), Das Personen- und Gesellschaftsrecht des Fürsten tum 
L iec htenstein7 
II (2015) 69. 
34 
L iechtensteiner Steueraff äre https://de.w ik ipedia.org /w ik i/ L iechte nsteiner_S teueraff äre (abgefragt am 17.03.2016). 
35 
Bösch, L iechtenstein isches Stiftungsrecht 80. 
36 
Hasenb ach/Ess, Auszüge Gesetzesmaterialien 71. 
37 
Protokoll über die öf f entliche L a ndtag ssitzung vom 12./13./14. März 2008 Teil 3, 102. 102.
	        

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