Volltext: Die nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie

Nationale Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie 
wurden jedoch die negativen Folgen der Aufhebung des Mindestkurses durch die SNB im Finanz- 
dienstleistungsbereich sehr gut kompensiert.’ 
Über den derzeitigen Zustand des Finanzplatzes und dessen Transformationsprozess kann an dieser 
Stelle auf das Interview von Regierungschef Adrian Hasler gegenüber der Handelszeitung vom 
21.01.2016 verwiesen werden: „Die vergangenen Jahre waren in der Tat sehr anspruchsvoll. Die 
Sanierung des Staatshaushalts, die Transformation des Finanzplatzes und die Umsetzung einer Viel- 
zahl an Regulierungen haben nicht nur die Politik, sondern auch die Unternehmen gefordert. [...] Von 
zentraler Bedeutung für unsere Wirtschaft ist der Zugang zu beiden Wirtschaftsräumen Schweiz und 
EWR. Dieser Zugang ist ein einzigartiger Standortvorteil innerhalb Europas und eine Chance für 
unsere Unternehmen. Speziell hervorheben möchte ich die politische Stabilität und Rechtssicherheit, 
die liberale Wirtschaftspolitik, das einfache Steuersystem mit einer moderaten Unternehmensbesteue- 
rung, die effiziente Verwaltung, die kurzen Entscheidungswege und den intakten Lebensraum. Kurz 
gesagt: Liechtenstein lohnt sich. [...] Unsere Finanzplatzakteure haben spezifisches Know-how, haben 
einen hohen Qualitätsanspruch und verfügen über eine lange Tradition in der Betreuung von vermö- 
genden Kunden. '*. 
Eine dieser unzáhligen Regulierungen betrifft die Bekämpfung der Geldwäsche sowie der Terroris- 
musfinanzierung, welche durch die 4. EU-Geldwüáscherichtlinie für gróssere Anpassungen im Bereich 
der Sorgfaltspflichten in Liechtenstein verantwortlich sein wird. 
2 Definitionen, Geschichte, Kennzahlen und Phasen der Geldwäsche 
2.1 Definitionen der Geldwäsche 
2.1.1 Definitionen der Geldwäsche von ausländischen Behörden und internationalen Organisationen 
Um eine umfangreiche Begriffserklärung der Geldwäsche zu erhalten, können folgende Definitionen 
von ausländischen Behörden und Organisationen angeführt werden: 
Financial Intelligent Unit of National Instant Criminal Background Check System, London: „Money- 
Laundering is a processing of proceeds of crime where criminals try to disguise their illegal origin. 
  
7  Liechtensteiner Volksblatt, Simon Tribelhorn: „Bemühungen um Stabilität und Qualität tragen Früchte, 21. März 2016“. 
8 Handelszeitung, „Liechtenstein lohnt sich“, Der Regierungschef des Fürstentums Liechtensteins, Adrian Hasler, im In- 
terview über den Zustand des Finanzplatzes, die zukünftige Strategie und die Bedeutung von Innovationen, 21.01.2016.
	        

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