3.5. Folgen
Bereits im Juli wurden erste Friedensgespräche aufgenommen, und am 22. September 1499
wurde der Friede zu Basel besiegelt.
Territorial gab es keine wesentlichen Änderungen, sondern der Status quo wurde mit weni-
gen Ausnahmen wieder hergestellt.
Die Landgerichtsbarkeit über den Thurgau ging von der Stadt Konstanz an die Eidgenos-
senschaft. Somit entstand erstmals eine feste, durch Hochrhein, Bodensee und Alpenrhein
gestaltete Territorialgrenze der Eidgenossenschaft.
Im Gegenzug dazu verpflichteten sich die Eidgenossen auf eine weitere Ausdehnung nach
Norden zu verzichten, sowie die ósterreichischen Herrschaftsrechte in Graubünden anzuer-
kennen.
Durch diese Regelungen war ein dauerhafter Frieden zwischen den Habsburgern und den
Eidgenossen móglich geworden, welcher bis in die napoleonische Zeit standhielt.
In einigen Geschichtsbüchern wird behauptet, die Eidgenossenschaft habe sich durch den
Schwabenkrieg vom Heiligen Rómischen Reich getrennt. Dies wird heute klar widerlegt.
Die Eidgenossen, welche ihre Privilegien vom Kaiser erhalten hatten, fühlten sich auch
nach dem Schwabenkrieg immer noch als Teil des Reiches. Sie konnten jedoch ihre Selbst-
stándigkeit weitgehend verteidigen und mussten auch keine Reichssteuer bezahlen. Erst im
Westfilischen Frieden von 1648 hat sich die Schweizerische Eidgenossenschaft rechtlich
vom Reich losgelöst.“
Die Fremdbezeichnung „Schweizer“, welche ausgehend von den Schwyzern auf alle Eid-
genossen übertragen wurde, hat sich nach dem Schwabenkrieg immer häufiger auch inner-
halb der Eidgenossenschaft durchgesetzt.®
9^ Vgl. Settler, 2000, S. 22ff.
% Vgl. Marchal, 2000, S. 115f.
29