6. ZUSAMMENFASSUNG DER HISTORISCHEN BETRACHTUNGEN
Das Experiment der historischen Betrachtung des liechtensteinischen Schulwesens von
1805 bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts dürfte offenbaren, dass moderne Begriff-
lichkeiten der Schulentwicklungsforschung durchaus geeignet sind, historische Momentauf-
nahmen jeweiliger Epochen der Schulgeschichte, von der Einführung der Schulpflicht 1805
bis zur Reformbewegung der 1970er-Jahre, zu analysieren. Begriffe wie Qualitätsentwick-
lung, Personalentwicklung, Unterrichtsentwicklung, Governance, Bildungsmonitoring, Stan-
dardisierung, Kompetenzorientierung, Gendergerechtigkeit, Partizipation, usw. liessen sich
auch als in der Betrachtung von Spannungsfeldern zwischen Schulentwicklung und Berufs-
zufriedenheit sinnvoll anwenden.
Die náhere Betrachtung der jeweiligen Schulgesetzgebung und der diese begleitenden histo-
rischen Berichte (Kap. 4.) lassen auch Schlussfolgerungen auf jeweilige Determinanten der
Berufszufriedenheit der seeligen Kolleginnen (seit 184697) und Kollegen zu. Zunächst be-
stimmten ganz basale, existentielle Faktoren die Befindlichkeit: — der eigene wirtschaftliche
Überlebenskampf der Lehrpersonen um ausreichende und regelmássige Lohnzahlungen,
Naturalien und um eine beheizte Unterkunft — und überhaupt die Schwierigkeiten bei der
Durchsetzung der Schulpflicht gegenüber einer bäuerlich geprägten Elternschaft. In dieser
Phase dürfte sich die Berufszufriedenheit in einer kollektiven Wahrnehmung — im Sinne des
der Arbeitszufriedenheitsforschung entlehnten Begriffs „industrial! moral" — artikuliert haben
(vergl. Kap.3.2.1: Amman 2004, S.17 f).
Nach Abschluss der Konsolidierungsphase der allgemeinen Schulpflicht bestimmten schon
spezifischere Qualitátsfaktoren die Anspruchserwartungen im und gegenüber dem Lehrbe-
ruf. Dazu gehörten etwa Faktoren wie: die Klassenschülerzahl, geeignete Lehrmittel, ein
wachsendes schuladministratives Regelwerk, eine parallel dazu wachsende (zunáchst ka-
tholisch klerikal geprágte) Schulbehórde, die Gründung und Entwicklung von Schultypen, die
Arbeit an und mit Lehrplànen, die Schaffung arbeitsrechtlicher Absicherungen (Pension,
Kündigungsschutz) und Verpflichtungen (Weiterbildung, Arbeitszeit, Dienstauftrag), oder
auch die Mitwirkungsrechte und -pflichten (Lehrerkonferenzen auf Gemeinde- und Landes-
ebene) und schliesslich erste Ausformungen einer Schulleitung (,Schulschriftführer"). Ent-
sprechend mag sich die Berufszufriedenheit oder -unzufriedenheit individueller und differen-
zierter — im Sinne des Begriffes ,job attitude" (vergl. Kap.3.2.1: Amann, ebd.) als Haltung
gegenüber einzelnen Aspekten des Lehrberufes prásentiert haben.
Die im Kapitel 5. vorgenommene zeitgeschichtliche Betrachtung von ,Meilensteinen" der
modernen Schulentwicklung — dem Wirkungszeitraum des bis heute geltenden (Re-
form)schulgesetzes von 1971, gleichzeitig mit der Entwicklung der Schulentwicklungsfor-
167 (Quaderer 1969, S. 168f).
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