Volltext: Berufszufriedenheit der Lehrpersonen im Fürstentum Liechtenstein im Fokus von Schulgeschichte und Schulentwicklung

5.6.1 Zwischenbetrachtung: Schulleitungskonzept — Paradigmenwechsel kündigt sich an 
Dass bestimmte Inhalte des Leitfadens bzw. einige Schulentwicklungsinstrumente den Alltag 
vieler Lehrpersonen bis heute nicht erreicht hat, könnte vielleicht auch damit zusammenhàn- 
gen, dass 2000 die Lehrerlnnenschaft erstmals nicht in die Entwicklungsarbeit eines mass- 
geblichen Meilensteins involviert wurde. So heisst es in der Einleitung des Leitfadens: „Die 
Lehrerschaft wurde in die Ausarbeitung nicht direkt einbezogen, da parallel dazu andere Pro- 
jekte (Lehrplan, Schülerbeurteilung und Schulentwicklung, (...) liefen, welche ihre Mitarbeit 
beanspruchten“ 48 
Somit mag den mit der Arbeit am neuen Lehrplan beschäftigten Lehrpersonen im Jahr 2000 
auch entgangen sein, das sich u.a. im Hinblick auf die Rolle der Schulleitung ein Paradig- 
menwechsel ankündigte. Während Aufgaben der Schulleitung, die auch schon im Lehrplan 
bezeichnet sind („Leitbildentwicklung und Umsetzung“, „Geschäftsordnung erstellen“, „Jah- 
resplanung vornehmen“, „Projekte umsetzen“), noch mit dem Attribut „zusammen mit dem 
Team“ (Schulamt 1999) versehen sind, sind im Leitfaden „Qualitätssicherung und — 
entwicklung“ auch schon deutlich die neuen „behördlichen“ Aufgaben der Schulleitung im 
Zusammenhang mit Führungskompetenzen und personalen Kompetenzen beschrieben, wie 
z.B. die „enge Zusammenarbeit mit den Inspektoraten“ oder die „Mitarbeit bei (...) der exter- 
nen Evaluation“ (Leitfaden QS+E, S.88f). Daneben muss noch angeführt werden, dass die 
vielen, im Leitfaden auf Lehrpersonen und Unterricht bezogenen Reflexions- und Selbsteva- 
luationsinstrumente nicht nur als Angebot und Hilfe wahrgenommen werden konnten, son- 
dern auch als neue Pflichtübungen der Rechenschaftslegung. 
Die neuen Aufgaben und Kompetenzen der Schulleitung — und die beabsichtigte Abkehr'^? 
vom traditionellen Prinzip des ,primus inter pares" (vergl. Rolff et al. 2000, S. 204f u. Rolff 
2006) — wurde schliesslich mit der Revision des Schulgesetzes 2011 in einen gesetzlichen 
Rahmen gegossen./9 Dieses erst drei Jahre alte Faktum befindet sich vermutlich noch in 
einem Konsolidierungsprozess; Ergebnisse der spáter vorgestellten Onlinebefragung deuten 
jedenfalls darauf hin (vergl. Kapitel 8.6.). 
In die Entstehung des Konzepts ,Qualitátssicherung und —entwicklung im liechtensteinischen 
Schulwesen (QS+E)“ wurde jedenfalls die Elternschaft bzw. der Dachverband der Elternver- 
einigungen eingebunden/'*!. Für die LehrerInnenschaft war lediglich eine Rückmeldungsmôg- 
lichkeit während der Implementierungsphase vorgesehen, die sie „über die Konferenz der 
Schulleiterinnen und Schulleiter einbringen“ konnten; und erst „nach einigen Jahren Erfah- 
  
148 Leitfaden QS+E 2000, S.7 (Onlineverzeichnis 39) 
149 siehe Kapitel 3.3. im Bericht und Antrag der Regierung an Landtag betreffend der Revision des 
Schulgesetzes, ... vom 24.11.2011 (Onlineverzeichnis 54) 
150 Gesetz über die Abänderung des Schulgesetzes, LGBI.2011/553 insbes. zu Art. 91ff. (Onlinever- 
zeichnis 52) 
15! siehe Leitfaden QS+E 2000, S.3. Der Dachverband wurde 1993 gegründet (siehe www.dev.li). 
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