4.2.2 Spannungsfeld Bildungsmonitoring
Der Schulinspektor (,Schuloberaufseher") musste ein Geistlicher sein und wurde letztlich —
auf Vorschlag der der Verwaltungsbehórde (,Oberamt") von der Hofkanzlei im fernen Wien
bestimmt (Quaderer 1969, S.149). ,Er war Kontrollorgan über alle Schulen des Landes und
hatte dem Oberamt Bericht zu erstatten über etwaige Missstánde im Schulwesen und allge-
mein darauf zu achten, dass der Unterricht von den Lehrern vorschriftsmássig gehalten wur-
de und die Kinder diesen regelmássig besuchten" (ebd.). In $ 25 hiess es: „Die Pflicht (des
Schuloberaufsehers) wird vorzüglich jene seyn: sich von der Zweckmássigkeit der Lehrme-
thode, von dem Fleiss der Schullehrer, von dem Fortgang der Schüler und vor allen den auf
den Unterricht und die Sitten der Kinder Bezug nehmenden Umstánden von Zeit zu Zeit zu
überzeugen..." (Onlineverzeichnis 11).
4.2.3 Spannungsfelder Administration und Bürokratie
Einige Bestimmungen des ersten Schulgesetzes geben bereits Aufschluss darüber, dass das
Kerngescháft des Unterrichtens schon damals von Bürokratie begleitet werden musste. So
mussten bei den Prüfungen (diese fanden flächendeckend am Ende des Schuljahres statt)
den dabei anwesenden Vorgesetzten (Schuloberaufseher und Ortsseelsorger) von den
Schullehrern ,nebst dem Fleisskatalog, welcher nach dem Formular 1 zu führen ist, auch
eine Uebersichtstabelle über den Fortgang der Schüler nach dem Muster N 2 und die Probe-
schriften vorgelegt werden.(....) damit sowohl Unser Oberamt als auch der Schuloberaufse-
her (...) von der Zwekmássigkeit der Lehrart, als auch vom Fortgang der Schüler Überzeu-
gung erhalten" (813, Schulgesetz 1827, Onlineverzeichnis 11). Schulzeugnisse mussten
„wenn sie verlangt wurden (...) vom Schullehrer unentgeldlich ertheilt (werden), in welchen
der Schulbesuch mit den Worten sehr fleissig, fleissig, unbestándig oder selten, das sittliche
Verhalten und der Fortgang aber mit den Worten: sehr gut, gut, mittelmássig oder schlecht
zu bezeichnen ist..." (ebd.).
4.2.4 Spannungsfeld Arbeitszeitdefinition: Fortbildung in den Ferien — Prásenzzeiten
Offenbar machte man sich schon damals Sorgen um Bescháftigung der Lehrpersonen wáh-
rend der Ferien: ,Die Ferien sind von den Schullehrern nicht müssig zuzubringen, sondern
es wird verordnet: dass durch die Dauer der Ferien an einem (Bem: von der Schulbehórde)
bestimmten Orte durch drey Tage in jeder Woche die Schullehrer zu dem Ende zusammen-
kommen müssen und sich unter dem Vorsitz (...) des Schuloberaufsehers im Schulunterrich-
te zu üben und die allfálligen Kanditaten für den Schuldienst zu unterrichten..." (814, Schul-
gesetz 1827, Onlineverzeichnis 11).
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