Konstitutionelle Verfassungsbewegung
Dieser Verfassungsentwurf, wie er am 1. Oktober 1848 Fürst Alois II.
übergeben worden ist, wird 1860 vom Verfassungsrat mit fast unverän-
dertem Inhalt an Fürst Johann II. gesandt. Er bildet für ihn den Aus-
gangspunkt und die Grundlage der Verfassungsauseinandersetzungen,
die 1862 zur Konstitutionellen Verfassung geführt haben.!
$5 ÜBERGANGSPHASE
I. Konstitutionelle Übergangsbestimmungen!”
1. Bedrängnis des Fürsten
Fürst Alois II. hielt es aus den gleichen Gründen, wie er sie schon in sei-
nem Erlass vom 7. April 1848 ins Feld geführt hatte, nicht für ratsam, das
vom Verfassungsrat vorgelegte Verfassungswerk weiter zu verfolgen,
obwohl der Verfassungsrat auf eine Inkraftsetzung drängte und darauf
bestand, dass es mit den Frankfurter Beschlüssen übereinstimmte.!?®
Fraglich bleibt allerdings, ob eine Einigung in den systemrelevanten Ver-
fassungsfragen, wie dem Vetorecht des Fürsten gegenüber Gesetzesbe-
schlüssen des Landrates oder der parlamentarischen Verantwortlichkeit
des «Regierungs-Vorstehers» (Landesverweser) ($ 96), auf dem «Kom-
promisswege» hätte erzielt werden können.!® Sie bleiben jedenfalls von
den Übergangsbestimmungen ausgeklammert, da Fürst Alois II. gegen
sie Bedenken hegte.!* Er hatte zwar eine konstitutionelle Verfassung
zugesagt. Der Zeitpunkt war aber nach wie vor ungünstig, sodass es
nicht opportun war, sich auf eine neue Verfassungsordnung einzulassen,
bevor nicht Klarheit über die deutsche Verfassung und die Stellung des
Landes im Deutschen Bund herrschte.!*! Im November 1848 hatte er
136 Siehe hinten S. 72 ff.
137 Abpgedruckt in: LPS 8, S. 267-270 (im Internet abrufbar unter: <www.e-archiv.li>).
138 Peter Geiger, Geschichte, S. 119.
139 So Peter Geiger, Geschichte, S. 118 f.
140 Vgl. die Einleitung zu den Konstitutionellen Übergangsbestimmungen.
141 Vgl. Peter Geiger, Geschichte, S. 119 f. Die Konstitutionellen Übergangsbestim-
mungen sprechen in der Einleitung von «schwankenden Verhältnissen Deutsch-
lands» und verweisen in Ziffer 9 auf $ 1 des Verfassungsentwurfs des Verfassungs-
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