Volltext: Die liechtensteinische Staatsordnung

Ausschliesslicher Kompetenzbereich des Landesfürsten — Alleinzuständigkeiten 
III. Abolitionsrecht und Ministeranklage 
1. Allgemeines 
Gegenstand der verfassungsrechtlichen Diskussion bildet auch die Frage 
des Niederschlagungsrechts des Landesfürsten,?®8 das auch Abolitions- 
recht genannt wird.?® Danach kann der Landesfürst anordnen, «dass 
wegen einer strafbaren Handlung kein strafgerichtliches Verfahren ein- 
geleitet oder das eingeleitete wieder eingestellt werden soll». In dieser 
einfachgesetzlichen Regelung des $ 2 Abs. 6 StPO erfasst das Aboli- 
tionsrecht «die Verhinderung der Ingangbringung eines Strafverfah- 
rens».210 Es kann bis zum Urteilsspruch in jedem Stadium des Prozess- 
verfahrens zur Anwendung kommen.?!! 
2. Verfahren 
Das Niederschlagungsrecht des Landesfürsten steht insbesondere im Zu- 
sammenhang mit der Ministeranklage in der Kritik. Der Landtag kann 
gemäss Art. 28 Abs. 1 SSGHG?P gegen Mitglieder der Regierung wegen 
Verletzung der Verfassung oder sonstiger Gesetze, wenn diese Verlet- 
zung in Ausübung der Amtstätigkeit absichtlich oder grob fahrlässig er- 
folgt ist, Anklage beim Staatsgerichtshof erheben, der in der Sache ent- 
scheidet.?!? Das unbeschränkte Niederschlagungsrecht eröffnet dem 
Landesfürsten die Möglichkeit, eine Strafuntersuchung, die gegen ein 
Mitglied der Regierung im vorgenannten Sinne gerichtet ist, zu unterbin- 
den. Diese «prozessuale Massnahme»2!* setzt im Unterschied zur Begna- 
  
208 Siehe Art. 12 Abs. 1 und Art. 95 Abs. 2 LV. 
209 Vgl. Christine Weber, Gegenzeichnungsrecht, S. 177 mit weiteren Literaturhinweisen. 
210 Christine Weber, Gegenzeichnungsrecht, S. 177. Sie sieht darin keinen Widerspruch 
zu Art. 12 Abs. 1 LV, der von der «Niederschlagung eingeleiteter Untersuchungen» 
spricht, da sie voraussetze, dass Untersuchungen bereits aufgenommen worden 
seien. Vgl. als Anwendungsfall das bei Arno Waschkuhn, Politisches System Liech- 
tensteins, S. 118 und 123 angeführte Beispiel der Fürst von Liechtenstein Stiftung 
und die Äusserung von Fürst Hans-Adam II. zum Niederschlagungsrecht. 
211 Vgl. Gregor Steger, Fürst und Landtag, S. 92. 
212 Vgl. LGBl. 2004 Nr. 32. 
213 Vgl. Tobias Michael Wille, Verfassungsprozessrecht, S. 222 ff. 
214 Gregor Steger, Fürst und Landtag, S. 92. 
350
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.