Einleitung
I. Gegenstand des Buches
Dieses Buch setzt sich mit dem Staat, seiner Gestalt und seinen Institu-
tionen auseinander, wobei eine verfassungshistorische Analyse den Aus-
gangspunkt und die Grundlage der Untersuchung bildet. Sie zeichnet die
Entwicklungslinien von den Anfängen der Landständischen Verfassung
von 1818 über die Verfassung von 1862, in der die Monarchie konstitu-
tionell ausgestaltet wurde, bis hin zur heute geltenden Verfassung von
1921 nach.
Die Arbeit behandelt jenen Teil des Staatsrechts!, der den Aufbau
und die Tätigkeit der obersten Staatsorgane festlegt, d. h. die Organisa-
tion, die Wahl und die Zuständigkeiten der obersten Staatsorgane. Das
Justizorganisationsrecht, mit Ausnahme des Rechts, das den Staatsge-
richtshof regelt, bleibt grundsätzlich ausgeklammert.
Bei den obersten Staatsorganen handelt es sich um die Organe, die
ım Schrifttum als Verfassungsorgane bezeichnet werden, die das «spezi-
fische Wesen des Staates» ausmachen.? Sie sind von der Verfassung nicht
nur erwähnt, sondern werden von ihr in Existenz, Status und wesentli-
chen Kompetenzen konstituiert. Eine Ausnahme stellt das Fürstenhaus
dar, dessen Kompetenzen, soweit sie nicht in der Verfassung festgelegt
sind, ım Hausgesetz enthalten sind.
1 Zum Gegenstand des Staatsrechts siehe Ernst-Wolfgang Böckenförde, Die Eigenart
des Staatsrechts, S. 11 ff.; vgl. auch Reinhold Zippelius/Thomas Würtenberger,
Deutsches Staatsrecht, S. 43 Rz. 15.
2 Klaus Stern, Staatsrecht, Bd. IT, S. 42 und 344. Vgl. beispielsweise auch Art. 1 Abs. 1
StGHG, der den Staatsgerichtshof als einen «allen übrigen Verfassungsorganen»
gegenüber selbständigen und unabhängigen Gerichtshof des öffentlichen Rechts
bezeichnet.
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