Exkurs: Verfassungsnovelle von 2003
nach Art. 112 Abs. 2 LV möglich, das die Sanktion des Landesfürsten
voraussetzt.
Dem Stimmvolk bleibt es verwehrt, eigenberechtigt zur Frage
«welche Monarchie» Stellung zu beziehen. Es kann sich nur zur beste-
henden oder zu der vom Landesfürsten bestimmten Monarchie äussern.
Es ist kaum anzunehmen, dass sich der Landesfürst in seiner Verfas-
sungsvorlage für einen Staat «auf republikanischer Grundlage» aus-
spricht.!%0
Aus der Sicht des Stimmvolks ist diese im Vorhinein gegebene Ein-
engung des Gestaltungsspielraums demokratiepolitisch unbefriedigend.
140 In diesem Sinne auch Anna Gamper, Autochthoner versus europäischer Konstitu-
tionalismus, S. 268.
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