Volltext: Die (Selbst-)Darstellung Liechtensteins im Ausland

2.2.3. Liechtensteinische Unternehmen und Vereinigungen 
Aufgrund des Umstandes, dass für eine Durchführung der Veranstaltungen die Beteiligung 
von einzelnen Unternehmen, aber auch der entsprechenden Wirtschaftsverbände von grosser 
Wichtigkeit war — und dies sowohl hinsichtlich einer finanziellen Beitragsleistung, wie auch 
bezüglich der Mitarbeit an den Ausstellungen — mag es nicht verwundern, dass die Regie- 
rung für eine Beschlussfassung zunáüchst die Wirtschaftsverbünde um Stellungnahmen bat. 
Eine Ausnahme bildete hierbei jedoch die Weltausstellung 1964 in New York, bei welcher 
der erste (negative) Beschluss offenbar ohne Einbezug der Wirtschaftsverbánde vollzogen 
17 
worden war.'? 
Nach der offiziellen Einladung zur Teilnahme als OLMA-Ehrengast wandte sich die 
liechtensteinische Regierung in beiden Fällen wenige Tage später an die drei grossen 
liechtensteinischen Wirtschaftsverbände — an den Bauernverein, an die Gewerbegenossen- 
schaft und an die Industriekammer — um deren Standpunkte bezüglich einer Beteiligung zu 
erfahren. ? 
Im Hinblick auf eine Teilnahme an der OLMA 1952 hatte die Gewerbegenossenschaft noch 
vor der vorgesehenen Besprechung der Regierung schriftlich mitgeteilt, dass das Gewerbe 
vor allem aufgrund der Orientierung auf den Binnenmarkt, „kein besonderes Interesse an 
181 
einer Beteiligung aufbringen" würde. ^ Zugleich wurde jedoch betont, dass sich das 
Gewerbe den Verpflichtungen bewusst sei, ,,die aus der Gleichberechtigung mit den an der 
Olma beteiligten Kanton [sic!] erwachsen" und deshalb eine gewisse Bereitschaft für eine 
Mitarbeit signalisierte. 182 
Nach einer gemeinsamen Besprechung der interessierten Wirtschaftsverbände mit der 
Regierung betonte die Gewerbegenossenschaft schliesslich, „dass der praktische Wert der 
Sonderschau für die wirtschaftlichen Interessen des Landes doch recht bescheiden“ sein 
werde, was nicht nur fiir die Industrie und das Gewerbe, sondern „in starkem Masse“ auch 
183 
für die Landwirtschaft gelte. " Die Gewerbegenossenschaft war deshalb der Ansicht, dass 
  
15 Für Zusammensetzung der verschiedenen Komitees vgl. Kapitel 2.3. dieser Arbeit. 
1? Vgl. Kapitel 2.1.2. dieser Arbeit. 
1? Rüir OLMA 1952 vgl. LLA, RF 264/257, Schreiben der liecht. Regierung an den liecht. Bauernverein, an die 
liecht. Gewerbegenossenschaft und an die liecht. Industriekammer, 01.12.1951; für OLMA 1964 vgl. LLA, RF 
292/021, Schreiben der liecht. Regierung an den liecht. Bauernverein, an die liecht. Gewerbegenossenschaft 
und an die liecht. Industriekammer, 03.08.1963. 
181 LLA, RF 264/257, Schreiben der Gewerbegenossenschaft für das Fürstentum Liechtenstein an die liecht. 
Regierung, 28.12.1951. 
18? Ebd. 
183 LLA, RF 264/257, Schreiben der Gewerbegenossenschaft für das Fürstentum Liechtenstein an die 
Regierung, 05.01.1952. 
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