1. Ein zukunftsfähiges Steuersystem
für Liechtenstein
Die von der Regierung Ende Oktober 2006 einberufene Arbeitsgruppe hat unter dem Vorsitz von
Prof. Dr. Martin Wenz in über zweijähriger intensiver Arbeit ein zukunftsweisendes und den liech-
tensteinischen Verhàltnissen entsprechendes Konzept zur Steuerrechtsordnung entwickelt, welches
auch aktuelle und gesicherte Erkenntnisse der internationalen Steuerwissenschaften mitberück-
sichtigt. Die einzelnen Reformelemente wurden in Abstimmung mit der Regierung schrittweise
entwickelt und in einem entsprechenden Detailbericht dargelegt. Der Vernehmlassungsbericht der
Regierung hat diese konzeptionellen Vorschläge weitgehend aufgenommen und sieht bedeutende
Änderungen im Steuerrecht vor, jedoch keinen vollständigen Systemwechsel. Der Reformvorschlag
knüpft an das bestehende Steuergesetz an und belässt wichtige und bewährte Komponenten, wie
z.B. die progressive Besteuerung des Erwerbs und die Besteuerung des Vermögens, wenngleich
in modifizierter Form. Die Steuerreformkonzeption wurde im Sinne einer ganzheitlichen liechten-
steinischen Steuerstrategie für natürliche und juristische Personen sowohl aus rein nationaler als
auch insbesondere aus internationaler, speziell europäischer Sicht erarbeitet. Mit dem vorliegenden
Dokument soll ein Überblick gegeben werden, wie das zukünftige liechtensteinische Steuersystem
insgesamt ausgestaltet sein könnte. Dabei wurden auch verfahrensrechtliche Aspekte und jahrelan-
ge Weiterentwicklungen durch die Verwaltungspraxis und Rechtsprechung legislatorisch nachvoll-
zogen sowie erforderliche Übergangslösungen und Umsetzungsszenarien vorgeschlagen.
1.1. Zielsetzung
Der geplanten Revision des Liechtensteinischen Steuergesetzes liegt das Ziel zugrunde, das beste-
hende Steuergesetz entsprechend den modernsten Erkenntnissen der internationalen Steuerwis-
senschaften (Finanzwissenschaft, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Steuerrecht) derart an
die veränderten wirtschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen im In- und Ausland an-
zupassen, dass Liechtenstein auch zukünftig über ein national und international für natürliche und
juristische Personen gleichermassen attraktives sowie wettbewerbsfähiges Steuersystem verfügt.
Ein Steuersystem, das den aktuellen und zukünftigen Ansprüchen des 21. Jahrhunderts wirtschaft-
lich und gesellschaftlich umfassend Rechnung trägt und es Liechtenstein ermöglicht, sich auch
weiterhin als international erfolgreicher Wirtschaftsstandort und Finanzplatz zu positionieren. Ein
zukunftsfähiges und attraktives sowie wettbewerbsfähiges Steuersystem also, von dem langfristig
alle profitieren werden.
Ganzheitliche liechtenstei-
nische Steuerstrategie
Wissenschaftliche
Fundierung
Veränderte
Rahmenbedingungen
Attraktivität und
Wettbewerbsfähigkeit
Steuersystem für das
21. Jahrhundert
Wirtschaftsstandort und
Finanzplatz