Vorwort
Sehr geehrte Damen und Herren,
eine moderne Steuergesetzgebung ist die Grundlage für den nachhaltigen Erfolg je-
des industrialisierten Wirtschaftsstandortes im 21. Jahrhundert. Sie fördert Innova-
tion und sichert den Wohlstand. Die Regierung des Fürstentums Liechtenstein hat
am 20. Januar 2009 den Vernehmlassungsbericht zur Steuerreform verabschiedet.
Es ist dies ein zentrales und weitreichendes Reformprojekt, welches in gut zweijah-
riger Vorarbeit im Auftrag der Regierung durch eine Expertengruppe ausgearbeitet
wurde.
Die Reform bedeutet einen Sprung nach vorn, es macht den Standort Liechtenstein
für Unternehmen und Finanzdienstleister wettbewerbsfahiger und international noch
attraktiver. Auch die breite Bevölkerung kann von verschiedenen, zum Teil deutlichen
Entlastungen profitieren, z.B. durch die Abschaffung der Nachlass-, Erbanfalls- und
Schenkungssteuer. Mit der neuen Reform werden die Bürgerinnen und Bürger entlas-
tet und die Steuererklärung wird noch einfacher.
Die Revision beinhaltet unter anderem auch ein konsequent vereinfachtes und trans-
parentes Unternehmenssteuerrecht. Dafür Gewähr bietet die Einführung einer ein-
heitlichen, proportionalen Ertragssteuer anstelle der bisherigen renditeabhängigen
Besteuerung sowie der zusätzlichen Kapital- und Couponsteuer. Die neue Flat Rate
führt zu einer regelmässig niedrigen Steuerbelastung, und zusammen mit anderen
Reformelementen wird gleichzeitig die Kompatibilität mit den Systemen anderer
Staaten verbessert. Das wiederum erleichtert den angestrebten und für Unternehmen
wichtigen Abschluss von Doppelbesteuerungsabkommen mit grösseren Handelspart-
nern.
Der internationale Standort- und Steuerwettbewerb ist härter geworden. So hat in
Europa der Beitritt von insgesamt zwölf ost- und südosteuropäischen Ländern in den
Jahren 2004 und 2007 die durchschnittlichen Steuersätze für Unternehmensgewinne
und Kapital teilweise deutlich sinken lassen. Dem kann sich der mit dem Ausland
stark vernetzte Werk- und Wirtschaftsstandort Liechtenstein nicht entziehen. Aber
auch grundlegende Rahmenbedingungen haben sich geändert. Vor allem grössere
Länder in Europa sowie die USA fordern auch von Liechtenstein zunehmend eine
stärkere Kooperation in Steuerfragen ein. Diese veränderten Rahmenbedingungen
wurden beim Reformvorschlag ebenfalls berücksichtigt.
Die vorgelegte Reform ist die Grundlage, um diesem umfassenden Wandel Rechnung
zu tragen und den grösstmöglichen Nutzen daraus zu ziehen. Ich freue mich auf eine
intensive und offene Diskussion des Gesetzesvorschlags im Rahmen der Vernehmlas-
sung mit vielen interessanten und zusätzlichen Anregungen.
RI
Otmar Hasler, Regierungschef