Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Durch den unterschiedlichen Ausgang der Abstimmungen in Liechten- stein und der Schweiz gab es aber eine grosse, neue Verhandlungshe- rausforderung: Die Vertragsbeziehungen mit der Schweiz mussten mit der EWR-Mitgliedschaft in Einklang gebracht werden. Dies bedurfte vieler Aushandlungen von Sonderbestimmungen in beiden Vertragsver- hältnissen, primär aber beim Zollvertrag mit der Schweiz. Nach dem Wegfall der Schweiz mussten aber für das EWR-Abkommen selbst Anpassungen vorgenommen werden, die teilweise Liechtenstein direkt berührten. Die Verhandlungen in Bern und Brüssel wurden bereits wenige Tage nach der Abstimmung aufgenommen und dauerten bis kurz vor dem Inkrafttreten des EWR für Liechtenstein am 1. Mai 1995. Es war eine grosse Aufgabe sowohl die EG als auch die Schweiz von den liechtensteinischen Lösungsmodellen zu überzeugen und diese in Rechtsregeln mit den Partnern umzusetzen. Der politische Wille war aber auf allen Seiten vorhanden, wenn auch zu Beginn von den Sachver- ständigen in Bern und Brüssel kaum an eine Lösung des gordischen Knotens geglaubt wurde: Zollunion und Teilnahme in einem anderen Binnenmarkt war Neuland. Liechtenstein hatte in Dr. Helmuth Leib- fried einen guten Fachmann, um das Modell der parallelen Verkehrsfä- higkeit für Waren in beiden Wirtschaftsräumen zu entwerfen und in Ver- handlungen zu 
erklären. Rückblick und Ausblick Auch nach dem Inkrafttreten des EWR für Liechtenstein bleibt das Abkommen ein Feld für Verhandlungen. Eine wichtige Nachverhand- lung war unter anderem eine bessere Absicherung der speziellen Perso- nenverkehrslösung. Sie gelang erst einige Zeit nachdem Liechtenstein die diesbezügliche Schutzklausel ausgelöst hatte, was vorerst zu Divergen- zen mit der EG führte. Bei jedem neuen Rechtsakt ist aber zu prüfen, ob es nicht eine Sonderlösung braucht, was entsprechende Verhandlungen auslösen kann. Auch heute stehen die Regierung, die Mission in Brüssel und die betroffenen Teams der Landesverwaltung immer wieder schwie- rig zu lösenden Aufgaben im EWR gegenüber. Gesamthaft gibt es aber einen breiten Konsens, dass der EWR auch nach zwanzig Jahren eine Erfolgsgeschichte für Liechtenstein ist und einiges dafür spricht, dass dieses, von vielen zu Beginn als Übergangslö- 88Nikolaus 
von Liechtenstein
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.