Volltext: Ein Bürger im Dienst für Staat und Wirtschaft

Abkommen auf ihre EWR-Tauglichkeit hin zu überprüfen. Viertens waren die gesamte Gesetzgebung auf die Kompatibilität mit dem zu erwartenden EWR-Rechtsbestand zu analysieren und die wirtschaftli- chen Konsequenzen zu beurteilen. Fünftens mussten entsprechende Experten für die diversen Verhandlungsgruppen gefunden und einge- wiesen, sowie die Landesverwaltung für neue Aufgaben vorbereitet wer- den. Ein Problem für das Verhandlungsgeschehen war, dass weder eine Mission bei der EG in Brüssel bestand noch am Sitz der EFTA in Genf. Die beiden Vertretungen wurden erst 1991/1993 eröffnet. Auch wenn eine gewisse Gewöhnungsbedürftigkeit an den neuen Status Liechtensteins im EFTA-Verbund vorhanden war, wurde er von allen Verhandlungspartnern akzeptiert. Nicht zuletzt die EG zeigte sich sehr offen für den liechtensteinischen Teilnahmewunsch. Mit der Schweiz bestand der meiste Klärungsbedarf, wobei diese aber den zoll- vertragsändernden Entscheid Liechtensteins voll respektierte. In Bern wurden vor allem folgende Fragen an uns gerichtet: Erstens erkundigte man sich, ob wir auch die nötigen personellen, finanziellen und logisti- schen Kapazitäten für ein so umfangreiches Abkommensunterfangen aufbringen würden, um schlussendlich nicht doch auf den Nachbarn zurückfallen zu müssen. Zweitens ging es um unser Vorgehen bei der EFTA-Mitgliedschaft und die damit notwendige Zollvertragsänderung. In diesem Zusammenhang sei erwähnt, dass die Schweiz bezüglich der EFTA tendenziell eine restriktivere Haltung in Bezug auf ihre Kompe- tenzen hatte als die anderen Mitgliedsstaaten: sie wollte sie so weit als möglich als reines Freihandelsabkommen behalten. Drittens gab es Klä- rungsbedarf in Bezug auf die Kompatibilität weiterer gemeinsamer Abkommen mit den vorzusehenden EWR-Bestimmungen. Nicht zuletzt bei einem Treffen zwischen einer liechtensteinischen Regierungs- delegation und mehreren Bundesräten in Bern im Januar 1990 konnten gemeinsame Beurteilungen gefunden werden. Die EFTA-Mitgliedschaft Liechtensteins wurde im Mai 1991 vor- genommen. Hauptverhandlungspunkt für die Mitgliedschaft waren die Schlüssel für die Beitragszahlungen Liechtensteins. Einige Monate zuvor im November 1990 war dafür eine Zollvertragsänderung unterzeichnet worden. Die Regierung setzte bald nach Verhandlungsbeginn verwaltungs- interne Arbeitsgruppen unter Zuzug auswärtiger Experten, vornehmlich von der Hochschule St. Gallen, ein, um den Anpassungsbedarf der liech- 84Nikolaus 
von Liechtenstein
	        

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